| Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) | 1,5 l/ha | 6× | 14 Tage | NW 10 m |
- Stadium
- 2 Laubblätter entfaltet bis 80 % der Blütenkäppchen abgeworfen
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha (Basisaufwand:); 3 l/ha (ES 61:); 4,5 l/ha (ES 68:)
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 14 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% * m
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
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| Feldsalat, Rucola-Arten | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | Feldsalat: 3 Tage; Rucola-Arten: 3 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Feldsalat: 3 Tage
- Wartezeit
- Rucola-Arten: 3 Tage
- NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt ist entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Zierpflanzen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt ist entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| frische Kräuter | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 7 Tage
- NZ113 Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
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| Radieschen, Rettich | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | Radieschen: 14 Tage; Rettich: 14 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt entfaltet bis 70 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Radieschen: 14 Tage
- Wartezeit
- Rettich: 14 Tage
- NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Speisezwiebel | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 14 Tage
- NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blumenkohle, Chinakohl, Grünkohl | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | Blumenkohle: 7 Tage; Grünkohl: 7 Tage; Chinakohl: 7 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt entfaltet bis 70 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 70 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Blumenkohle: 7 Tage
- Wartezeit
- Grünkohl: 7 Tage
- Wartezeit
- Chinakohl: 7 Tage
- NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spinat | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt entfaltet bis 70 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Spinat: 7 Tage
- NZ113 Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
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| Knoblauch, Schalotte | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | Knoblauch: 14 Tage; Schalotte: 14 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knoblauch: 14 Tage
- Wartezeit
- Schalotte: 14 Tage
- NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rasen | Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) | 6 l/ha | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- NW802 Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
- SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
- SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
- SF275-21RA Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Rasen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Rasen | Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) | 6 l/ha | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
- SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
- SF275-21RA Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Rasen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Zwiebelgemüse | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) | 4 l/ha | 2× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Beginn Schlottenknick: bei 10 % der Pflanzen Schlotten geknickt bzw. bei Porree 70 % der zu erwartenden Schaftlänge und des -durchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zwiebelgemüse: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 5 l/ha | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 5 l/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-42ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Zierpflanzen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 5 l/ha | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 5 l/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- SF275-42ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) | 1,5 l/ha | 6× | 14 Tage | NW 15 m |
- Stadium
- 2 Laubblätter entfaltet bis Weichwerden der Beeren
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha (Basisaufwand:); 3 l/ha (ES 61:); 4,5 l/ha (ES 68:)
- Wartezeit
- Weinrebe: 14 Tage
- NW605-2
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
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| Hanf | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | 10 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · in Räumen
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hanf: 10 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Hanf | Echte Mehltaupilze | 4 l/ha | 4× | 10 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · in Räumen
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hanf: 10 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Hanf | Phytophthora | 4 l/ha | 4× | 10 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · in Räumen
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hanf: 10 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Hanf | Fusarium-Arten | 4 l/ha | 4× | 10 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · in Räumen
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hanf: 10 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Hanf | Septoria-Arten (Septoria spp.) | 4 l/ha | 4× | 10 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · in Räumen
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hanf: 10 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Zucchini, Patisson | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | Zucchini: 3 Tage; Patisson: 3 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zucchini: 3 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 3 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 3 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Zucchini, Patisson | Echte Mehltaupilze | 4 l/ha | 4× | Zucchini: 3 Tage; Patisson: 3 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zucchini: 3 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 3 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Zucchini, Patisson | Fusarium-Arten | 4 l/ha | 4× | Zucchini: 3 Tage; Patisson: 3 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zucchini: 3 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 3 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis | Echte Mehltaupilze | 4 l/ha | 4× | Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 3 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis | Fusarium-Arten | 4 l/ha | 4× | Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 3 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Gurke | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 2 l/ha | 4× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 3 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 4 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Gurke | Echte Mehltaupilze | 2 l/ha | 4× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 3 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 4 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Gurke | Fusarium-Arten | 2 l/ha | 4× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 3 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 4 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Zierpflanzen | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium-Arten (Pythium spp.) | 16 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 16 l/ha in 30000 bis 60000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- SF275-49ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Zierpflanzen | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium-Arten (Pythium spp.) | 16 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 16 l/ha in 30000 bis 60000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- SF275-49ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Zierpflanzen | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium-Arten (Pythium spp.) | 8 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 30000 bis 60000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- SF275-49ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Zierpflanzen | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium-Arten (Pythium spp.) | 8 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 30000 bis 60000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- SF275-49ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Zierpflanzen | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium-Arten (Pythium spp.) | 16 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 16 l/ha in 30000 bis 60000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-49ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Zierpflanzen | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium-Arten (Pythium spp.) | 8 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 30000 bis 60000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-49ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Salat-Arten (außer Salate) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salat-Arten: 7 Tage (außer Salate)
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Spinat und verwandte Arten (außer Spinat) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: 7 Tage (außer Spinat)
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten, Stielmus, Blattkohle, Erbse | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 2× | Salat-Arten: 7 Tage; Spinat und verwandte Arten: 7 Tage; Stielmus: 7 Tage; Blattkohle: 7 Tage; Erbse: 7 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salat-Arten: 7 Tage
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: 7 Tage
- Wartezeit
- Stielmus: 7 Tage
- Wartezeit
- Blattkohle: 7 Tage
- Wartezeit
- Erbse: 7 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen, Rettich | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 2× | Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 7 Tage; Kohlrübe: 7 Tage; Radieschen: 7 Tage; Rettich: 7 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 7 Tage
- Wartezeit
- Kohlrübe: 7 Tage
- Wartezeit
- Radieschen: 7 Tage
- Wartezeit
- Rettich: 7 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Salate | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 4 l/ha | 4× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salate: 7 Tage
- SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Apfel, Quitte, Birne | Schorf (Venturia spp.) | 6,8 l/ha | 10× | Quitte: 15 Tage; Apfel: 15 Tage; Birne: 15 Tage | NW 20 m |
- Stadium
- Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen; Knospenschuppen werden länger und bekommen hellere Partien bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 6,8 l/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 68 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 4 l/10,000 m² Laubwandfläche in 290 bis 880 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
- Wartezeit
- Quitte: 15 Tage
- Wartezeit
- Apfel: 15 Tage
- Wartezeit
- Birne: 15 Tage
- NW605-2
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% * m
- NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-42OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- WG734 Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
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| Rasen | Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) | 6 l/ha | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF230 Es ist sicherzustellen, dass die letzte Behandlung des Roll-/Fertigrasens spätestens 4 Wochen vor dem Schälen erfolgt.
- SF231 Es ist sicherzustellen, dass vor dem Schälen des Roll-/Fertigrasens verbliebenes Schnittgut durch Einsatz von Bürsten entfernt wird.
- SF233 Es ist sicherzustellen, dass nach der letzten Behandlung des Roll-/Fertigrasens und vor dem Schälen dieser mehrfach intensiv gewässert wird (mindestens 2 x 10 L/qm Beregnung bzw. 30 L/qm natürlicher Niederschlag).
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| Erdbeere | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) | 4 l/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Bildung von Seitentrieben
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-1BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb eines Tages nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Erdbeere | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) | 4 l/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Bildung von Seitentrieben
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF275-63BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS229 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) zu tragen.
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| Erdbeere | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) | 4 l/ha | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF275-63BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS229 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) zu tragen.
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| Erdbeere | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) | 8 l/ha | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) | 8 l/ha | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Futterrübe | Cercospora beticola | 4 l/ha | 4× | 28 Tage | – |
- Stadium
- Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Futterrübe: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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