| Getreideerzeugnisse, Vorratslagerndes Getreide | Insekten | 30 kg/t | 1× | – | – |
- Einsatz
- Vorratsschutz · gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung
- Wartezeit
- Getreideerzeugnisse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Vorratslagerndes Getreide, Getreideerzeugnisse | Insekten | 22 kg/m³ | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Druckkammer
- Aufwand
- 22 kg/m³ (10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden):); 44 kg/m³ (20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden):); 66 kg/m³ (30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten):)
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Getreideerzeugnisse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Arzneipflanzen | Insekten | 22 kg/m³ | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Druckkammer
- Aufwand
- 22 kg/m³ (10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden):); 44 kg/m³ (20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden):); 66 kg/m³ (30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten):)
- Wartezeit
- Arzneipflanzen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Vorratsgüter (außer Vorratslagerndes Getreide, Arzneipflanzen, Grieß, Expeller) | Insekten | 22 kg/m³ | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Druckkammer
- Aufwand
- 22 kg/m³ (10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden):); 44 kg/m³ (20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden):); 66 kg/m³ (30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten):)
- Wartezeit
- Vorratsgüter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Expeller, Grieß, Arzneipflanzen, Vorratslagerndes Getreide)
|
| Vorratslagerndes Getreide, Getreideerzeugnisse | Milben | 22 kg/m³ | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Druckkammer
- Aufwand
- 22 kg/m³ (10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden):); 44 kg/m³ (20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden):); 66 kg/m³ (30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten):)
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Getreideerzeugnisse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Arzneipflanzen | Milben | 22 kg/m³ | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Druckkammer
- Aufwand
- 22 kg/m³ (10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden):); 44 kg/m³ (20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden):); 66 kg/m³ (30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten):)
- Wartezeit
- Arzneipflanzen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Tabak | Milben | 22 kg/m³ | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Druckkammer
- Aufwand
- 22 kg/m³ (10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden):); 44 kg/m³ (20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden):); 66 kg/m³ (30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten):)
- Wartezeit
- Tabak: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Vorratsgüter (außer Vorratslagerndes Getreide, Arzneipflanzen, Grieß, Expeller, Tabak) | Milben | 22 kg/m³ | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Druckkammer
- Aufwand
- 22 kg/m³ (10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden):); 44 kg/m³ (20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden):); 66 kg/m³ (30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten):)
- Wartezeit
- Vorratsgüter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Tabak, Expeller, Grieß, Arzneipflanzen, Vorratslagerndes Getreide)
|
| Vorratslagerndes Getreide | Insekten | 80 % | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Flachlager
- Aufwand
- 80 % (Schütthöhe bis 10 m)
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF166 Umluftunabhängigen Atemschutz tragen bei der Entfernung der gasdichten Plane in Flachlagern.
- SF433 Eine Kohlenstoffdioxidkonzentration von 3000 ppm in angrenzenden Flächen, auf denen sich unbeteiligte Dritte aufhalten können, darf nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch Kontrollmessungen/Monitoring der Kohlenstoffdioxidkonzentrationen in der Umgebungsluft zu bestätigen
|
| Fetthaltige Samen | Insekten | 80 % | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Flachlager
- Aufwand
- 80 % (Schütthöhe bis 10 m)
- Wartezeit
- Fetthaltige Samen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF166 Umluftunabhängigen Atemschutz tragen bei der Entfernung der gasdichten Plane in Flachlagern.
- SF433 Eine Kohlenstoffdioxidkonzentration von 3000 ppm in angrenzenden Flächen, auf denen sich unbeteiligte Dritte aufhalten können, darf nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch Kontrollmessungen/Monitoring der Kohlenstoffdioxidkonzentrationen in der Umgebungsluft zu bestätigen
|
| Vorratslagerndes Getreide | Milben | 80 % | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Flachlager
- Aufwand
- 80 % (Schütthöhe bis 10 m)
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF166 Umluftunabhängigen Atemschutz tragen bei der Entfernung der gasdichten Plane in Flachlagern.
- SF433 Eine Kohlenstoffdioxidkonzentration von 3000 ppm in angrenzenden Flächen, auf denen sich unbeteiligte Dritte aufhalten können, darf nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch Kontrollmessungen/Monitoring der Kohlenstoffdioxidkonzentrationen in der Umgebungsluft zu bestätigen
|
| Fetthaltige Samen | Milben | 80 % | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Flachlager
- Aufwand
- 80 % (Schütthöhe bis 10 m)
- Wartezeit
- Fetthaltige Samen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF166 Umluftunabhängigen Atemschutz tragen bei der Entfernung der gasdichten Plane in Flachlagern.
- SF433 Eine Kohlenstoffdioxidkonzentration von 3000 ppm in angrenzenden Flächen, auf denen sich unbeteiligte Dritte aufhalten können, darf nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch Kontrollmessungen/Monitoring der Kohlenstoffdioxidkonzentrationen in der Umgebungsluft zu bestätigen
|