| Weizen | Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weizen: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weizen | Braunrost (Puccinia recondita) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weizen: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weizen | Gelbrost (Puccinia striiformis) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weizen: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weizen | Echter Mehltau (Erysiphe graminis) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weizen: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gerste | Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gerste: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gerste | Rhynchosporium secalis | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gerste: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gerste | Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gerste: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gerste | Zwergrost (Puccinia hordei) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gerste: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Roggen | Rhynchosporium secalis | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Roggen: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Roggen | Braunrost (Puccinia recondita) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Roggen: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Triticale | Septoria-Arten (Septoria spp.) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Triticale: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Triticale | Braunrost (Puccinia recondita) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Triticale: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Triticale | Gelbrost (Puccinia striiformis) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Triticale: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Triticale | Echter Mehltau (Erysiphe graminis) | 1,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Triticale: 35 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuckerrübe, Futterrübe | Cercospora beticola | 1 l/ha | 2× | Zuckerrübe: 28 Tage; Futterrübe: 28 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 28 Tage
- Wartezeit
- Futterrübe: 28 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF283 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
- WW762 Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
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| Zuckerrübe, Futterrübe | Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) | 1 l/ha | 2× | Zuckerrübe: 28 Tage; Futterrübe: 28 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 28 Tage
- Wartezeit
- Futterrübe: 28 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF283 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Zuckerrübe, Futterrübe | Rübenrost (Uromyces betae) | 1 l/ha | 2× | Zuckerrübe: 28 Tage; Futterrübe: 28 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 28 Tage
- Wartezeit
- Futterrübe: 28 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF283 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Zuckerrübe, Futterrübe | Echter Mehltau (Erysiphe betae) | 1 l/ha | 2× | Zuckerrübe: 28 Tage; Futterrübe: 28 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 28 Tage
- Wartezeit
- Futterrübe: 28 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF283 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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