Agrinaut · Datenblatt

Kreglinger Europe NV

Antak

zugelassen noch 8 Monate Zulassung bis 15.07.2027

Wirkstoff
1-Decanol 687 g/l
Wirkungsbereich
Wachstumsregler · Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Zulassungsnummer
006316-00
Gefahr
–
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen (1)

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstand
TabakEntfernung von Geiztrieben17 l/ha2×–NW 20 m
Zeitpunkt
vor oder nach dem Köpfen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
17 l/ha in 450 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 20 l/ha in 450 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
Wartezeit
Tabak: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflagen für das Mittel 14 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
  • SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
  • NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Sonstige

  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

Keine Kennzeichnung hinterlegt.

Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Kreglinger Europe NV
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
04.04.2012
Zulassungsende
15.07.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.