| Apfel | Schorf (Venturia spp.) | 50 g je 100 m² | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Beginn des Blattknospenaufbruchs: erstes Blattgrün gerade sichtbar bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 50 g je 100 m² in 2 bis 15 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Apfel: 1 Tage
- NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Chicoree | Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) | 30 g je 100 m² | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 1,5 bis 4 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Chicoree: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wurzelzichorie | Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) | 30 g je 100 m² | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 1,5 bis 4 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Wurzelzichorie: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hülsengemüse | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet bis Vollreife: Hülsen sind ausgereift (Bohnen hart)
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 8 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Hülsengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hülsengemüse | Echter Mehltau (Erysiphe pisi), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) | 30 g je 100 m² | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet bis Vollreife: Hülsen sind ausgereift (Bohnen hart)
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Hülsengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke, Zucchini, Patisson | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | Gurke: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 8 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke, Zucchini, Patisson | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | Gurke: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 8 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Garten-Kürbis, Melone, Wassermelone | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | Garten-Kürbis: 1 Tage; Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 8 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
- Wartezeit
- Wassermelone: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Garten-Kürbis, Melone, Wassermelone | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | Garten-Kürbis: 1 Tage; Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 5 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
- Wartezeit
- Wassermelone: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Physalis-Arten, Aubergine, Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | Physalis-Arten: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage; Tomate: 1 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimbläter voll entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 8 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Physalis-Arten: 1 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Aubergine, Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Physalis-Arten | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | Aubergine: 1 Tage; Tomate: 1 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage; Physalis-Arten: 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimbläter voll entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 8 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
- Wartezeit
- Physalis-Arten: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlrabi, Weißkohl, Rosenkohl, Blumenkohl, Brokkoli | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | Kohlrabi: 1 Tage; Weißkohl: 1 Tage; Rosenkohl: 1 Tage; Blumenkohl: 1 Tage; Brokkoli: 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubansatz sichtbar bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 8 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Kohlrabi: 1 Tage
- Wartezeit
- Weißkohl: 1 Tage
- Wartezeit
- Rosenkohl: 1 Tage
- Wartezeit
- Blumenkohl: 1 Tage
- Wartezeit
- Brokkoli: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weißkohl, Rosenkohl, Blumenkohl, Brokkoli, Kohlrabi | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | Weißkohl: 1 Tage; Rosenkohl: 1 Tage; Blumenkohl: 1 Tage; Brokkoli: 1 Tage; Kohlrabi: 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubansatz sichtbar bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Weißkohl: 1 Tage
- Wartezeit
- Rosenkohl: 1 Tage
- Wartezeit
- Blumenkohl: 1 Tage
- Wartezeit
- Brokkoli: 1 Tage
- Wartezeit
- Kohlrabi: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wurzel- und Knollengemüse | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 8 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Wurzel- und Knollengemüse | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen (außer Ziergehölze) | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | – | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 2 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Ziergehölze)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Gerbera | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | – | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 5 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Gerbera: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Ziergehölze (außer Rosen) | Echte Mehltaupilze | 50 g je 100 m² | 5× | – | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 50 g je 100 m² in 2 bis 12 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Ziergehölze (außer Rosen) | Echte Mehltaupilze | 50 g je 100 m² | 5× | – | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 50 g je 100 m² in 2 bis 12 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Erdbeere | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Schieben des ersten Laubblattes bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 6 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Echte Mehltaupilze | 30 g je 100 m² | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Schieben des ersten Laubblattes bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 g je 100 m² in 6 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Beerenobst (außer Himbeere, Brombeere) | Echte Mehltaupilze | 40 g je 100 m² | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 40 g je 100 m² in 5 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Beerenobst: 1 Tage (außer Brombeere, Himbeere)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Beerenobst (außer Himbeere, Brombeere) | Echte Mehltaupilze | 40 g je 100 m² | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 40 g je 100 m² in 5 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Beerenobst: 1 Tage (außer Brombeere, Himbeere)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weinrebe | Echter Mehltau (Uncinula necator) | 50 g je 100 m² | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 5 Laubblätter entfaltet bis Weichwerden der Beeren
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 50 g je 100 m² in 4 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Weinrebe: 1 Tage
- NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Brombeere, Himbeere | Echte Mehltaupilze | 40 g je 100 m² | 5× | Brombeere: 1 Tage; Himbeere: 1 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 40 g je 100 m² in 5 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Brombeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Himbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Brombeere, Himbeere | Echte Mehltaupilze | 40 g je 100 m² | 5× | Brombeere: 1 Tage; Himbeere: 1 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 40 g je 100 m² in 5 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Brombeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Himbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rosen | Echte Mehltaupilze | 50 g je 100 m² | 5× | – | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 50 g je 100 m² in 4 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Rosen | Echte Mehltaupilze | 50 g je 100 m² | 5× | – | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 50 g je 100 m² in 4 bis 15 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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