| Zuckerrübe | Ertragssteigerung | 0,6 l/ha | 2× | 15 Tage | – |
- Stadium
- 4 Laubblätter (2. Blattpaar) entfaltet bis Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 15 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Raps | Ertragssteigerung | 0,6 l/ha | 2× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 1. sichtbar gestrecktes Internodium bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Raps: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Ertragssteigerung | 0,5 l/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 1. Blütenstand: Tomate 1. Blüte offen; Paprika und Aubergine 1. Blüte offen
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,75 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 1 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Tomate | Ertragssteigerung, Förderung des Fruchtansatzes | 0,3 l/ha | 3× | 3 Tage | – |
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,3 l/ha in 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1 (nach dem Pflanzen)); 0,5 l/ha in 800 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2 (BBCH51)); 0,5 l/ha in 800 l/ha Wasser (Zeitpunkt 3 (BBCH 61))
- Wartezeit
- Tomate: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Tomate | Ertragssteigerung, Förderung des Fruchtansatzes | 0,3 l/ha | 3× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,3 l/ha in 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1 (nach dem Pflanzen)); 0,5 l/ha in 800 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2 (BBCH51)); 0,5 l/ha in 800 l/ha Wasser (Zeitpunkt 3 (BBCH 61))
- Wartezeit
- Tomate: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sonnenblume | Ertragssteigerung, Verbesserung der Samenqualität | 0,6 l/ha | 2× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Infloreszenz noch geschlossen. Zungenblüten zwischen Deckblättern sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sonnenblume: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Birne | Ertragssteigerung, Verbesserung der Fruchtqualität, Verbesserung der Blütenfrosthärte | 0,2 l/ha und je m Kronenhöhe | 4× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Blütenknospen werden sichtbar bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha und je m Kronenhöhe in 170 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Birne: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Ertragssteigerung, Verbesserung der Rübenqualität | 0,6 l/ha | 4× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Süßkirsche, Pflaume | Ertragssteigerung, Verbesserung der Fruchtqualität | 0,2 l/ha und je m Kronenhöhe | 4× | Süßkirsche: 7 Tage; Pflaume: 7 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blüten offen bis Etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha und je m Kronenhöhe in 170 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Süßkirsche: 7 Tage
- Wartezeit
- Pflaume: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Schnittpetersilie, Wurzelpetersilie | Wachstumsförderung, Ertragssteigerung | 0,5 l/ha | 3× | Schnittpetersilie: 30 Tage; Wurzelpetersilie: 30 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben 50 % der endgültigen Größe erreicht; Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Schnittpetersilie: 30 Tage
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Knollensellerie | Wachstumsförderung, Ertragssteigerung | 0,5 l/ha | 3× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knollensellerie: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Chinakohl | Wachstumsförderung, Ertragssteigerung | 0,5 l/ha | 3× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Chinakohl: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Speisezwiebel | Ertragssteigerung, Verbesserung der Zwiebelqualität | 0,5 l/ha | 3× | 10 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 50 % des zu erwartenden Zwiebel- bzw. Schaftdurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 10 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Zucchini | Ertragssteigerung, Verbesserung der Fruchtqualität | 0,6 l/ha | 3× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 5. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zucchini: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Stachelbeere | Ertragssteigerung, Wachstumsförderung | 0,6 l/ha | 3× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis 50 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 50 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Milchreife, Korninhalt milchig
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Stachelbeere: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Apfelbeere | Ertragssteigerung, Wachstumsförderung | 0,6 l/ha | 3× | 7 Tage | – |
- Stadium
- erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Apfelbeere: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Heidelbeere | Ertragssteigerung, Wachstumsförderung | 0,6 l/ha | 3× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis 50 % Fruchtansatz innerhalb einer Traube
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Heidelbeere: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Brokkoli | Ertragssteigerung, Wachstumsförderung | 0,5 l/ha | 3× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 50 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 50 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Brokkoli: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Lein | Förderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung | 0,6 l/ha | 2× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Lein: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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| Mohn | Ertragssteigerung, Förderung des vegetativen Wachstums | 0,6 l/ha | 2× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 150 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Mohn: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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| Möhre | Ertragssteigerung | 0,5 l/ha | 3× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Erdbeere | Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Ernteverfrühung, Verbesserung der Fruchtqualität, Förderung der Fruchtgröße | 0,6 l/ha | 4× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt ist entfaltet bis Samen deutlich auf dem Fruchtgewebe erkennbar (Nüßchenstadium)
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 150 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-7BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Himbeere | Ertragssteigerung, Förderung des Fruchtansatzes, Förderung der Fruchtgröße | 0,6 l/ha | 4× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens bis 50 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 50 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Milchreife, Korninhalt milchig
- Zeitpunkt
- ab Knospenaufbruch
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Himbeere: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere | Förderung des Fruchtansatzes, Förderung der Fruchtgröße, Ertragssteigerung | 0,6 l/ha | 4× | Schwarze Johannisbeere: 7 Tage; Rote Johannisbeere: 7 Tage; Weiße Johannisbeere: 7 Tage | – |
- Stadium
- Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis 50 % Fruchtansatz innerhalb einer Traube
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Schwarze Johannisbeere: 7 Tage
- Wartezeit
- Rote Johannisbeere: 7 Tage
- Wartezeit
- Weiße Johannisbeere: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Tomate | Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Förderung der Fruchtgröße | 1 l/ha | 4× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 1. Blütenstand: Tomate 1. Blüte offen; Paprika und Aubergine 1. Blüte offen
- Zeitpunkt
- ab Beginn der Blüte
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1 l/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Tomate: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-35GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- SS230 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
- ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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| Gurke, Zucchini | Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Förderung der Fruchtgröße | 1 l/ha | 4× | Gurke: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage | – |
- Stadium
- 1. Blüte am Hauptspross offen
- Zeitpunkt
- ab Beginn der Blüte
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1 l/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-35GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- SS230 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
- ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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| Schalotte | Ertragssteigerung, Verbesserung der Zwiebelqualität | 0,5 l/ha | 3× | 10 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 50 % des zu erwartenden Zwiebel- bzw. Schaftdurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Schalotte: 10 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Preiselbeere, Cranberry | Ertragssteigerung, Verbesserung der Fruchtqualität, Förderung des Fruchtansatzes | 0,6 l/ha | 4× | Preiselbeere: 7 Tage; Cranberry: 7 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis 50 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 50 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Milchreife, Korninhalt milchig
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Preiselbeere: 7 Tage
- Wartezeit
- Cranberry: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Sauerkirsche | Ertragssteigerung, Verbesserung der Fruchtqualität | 0,2 l/ha und je m Kronenhöhe | 4× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blüten offen bis Etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
- Zeitpunkt
- ab Beginn der Blüte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha und je m Kronenhöhe in 170 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sauerkirsche: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Hanf | Förderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung | 0,6 l/ha | 2× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hanf: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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| Gurke | Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Förderung der Fruchtgröße | 0,6 l/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 5. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
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| Ölkürbis | Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Förderung der Fruchtgröße | 0,6 l/ha | 3× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 5. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Ölkürbis: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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| Lein | Förderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung | 0,6 l/ha | 2× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Lein: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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| Hanf | Förderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung | 0,6 l/ha | 2× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hanf: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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