| Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Raps | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Lein | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Lein: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Senf | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Senf: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Mohn | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Mohn: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuckerrübe | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Quellung: Beginn der Wasseraufnahme des Samens bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kartoffel | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Sichtbarwerden der Keime (< 1 mm) bis 50 % der max. art-/sortenspezifischen Knollenmasse erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Mais | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rosenkohl | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Rosenkohl: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blumenkohl | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Blumenkohl: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Endivien | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Endivien: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sareptasenf | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Sareptasenf: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Stielmangold | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Stielmangold: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Herzknospe gestreckt bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Eissalat | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Eissalat: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kresse | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Kresse: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Ölrauke | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Ölrauke: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Schmalblättriger Doppelsame | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Schmalblättriger Doppelsame: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Grünkohl | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Grünkohl: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Staudenkohl | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Staudenkohl: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spinat | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Spinat: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommerportulak | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Sommerportulak: 1 Tage
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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