| Winterraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 1 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Herbst
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Seitensprossentwicklung: 1. Seitenspross sichtbar bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Kartoffel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 1 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 3. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis 9 und mehr basale Seitentriebe gebildet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Zuckerrübe, Futterrübe | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 1 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Futterrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Ackerbohne | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Ackerbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Futtererbse | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Futtererbse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Sonnenblume | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sonnenblume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Lein | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Lein: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Möhre | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Speisezwiebel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 50 % des zu erwartenden Zwiebel- bzw. Schaftdurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Wurzelpetersilie | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Erdbeere | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Rohrschwingel, Schaf-Schwingel, Wiesenschwingel, Deutsches Weidelgras, Wiesenlieschgras | Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Gemeines Rispengras, Ausfallgetreide | 0,25 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter und während der Vegetationsruhe im Spätherbst oder vor Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rohrschwingel: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Wartezeit
- Schaf-Schwingel: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Wartezeit
- Wiesenschwingel: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Wartezeit
- Deutsches Weidelgras: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Wartezeit
- Wiesenlieschgras: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wiesen-Rispengras | Gemeiner Windhalm, Gemeines Rispengras, Ausfallgetreide | 0,2 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter und während der Vegetationsruhe im Spätherbst oder vor Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wiesen-Rispengras: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Knoblauch, Schalotte, Perlzwiebel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | Knoblauch: 28 Tage; Schalotte: 28 Tage; Perlzwiebel: 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 5. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , ab Frühjahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knoblauch: 28 Tage
- Wartezeit
- Schalotte: 28 Tage
- Wartezeit
- Perlzwiebel: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-10GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Wurzel- und Knollengemüse (außer Möhre, Wurzelpetersilie) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 5. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen oder nach dem Pflanzen , ab Frühjahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 28 Tage (außer Möhre, Wurzelpetersilie)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-10GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Blumenkohle | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 1 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen , ab Frühjahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Blumenkohle: 28 Tage
- SF275-10GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Winterraps | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 90 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Herbst , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 90 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Kartoffel | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 30 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 30 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Zuckerrübe, Futterrübe | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | Zuckerrübe: 60 Tage; Futterrübe: 60 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Auflaufen: Keimspross durchbricht Bodenoberfläche
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 60 Tage
- Wartezeit
- Futterrübe: 60 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF283 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
|
| Winterraps | Gemeine Quecke | 0,75 l/ha | 2× | 90 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Herbst , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 90 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Kartoffel | Gemeine Quecke | 0,75 l/ha | 2× | 30 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 30 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Zuckerrübe, Futterrübe | Gemeine Quecke | 0,75 l/ha | 2× | Zuckerrübe: 60 Tage; Futterrübe: 60 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Auflaufen: Keimspross durchbricht Bodenoberfläche
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 60 Tage
- Wartezeit
- Futterrübe: 60 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF283 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 60 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimspross durchbricht Bodenoberfläche
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , April bis Juli , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 75 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 60 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Erdbeere | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt ist entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Austrieb , April bis August , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 75 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , April bis Juli , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 75 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Lein | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 120 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , April bis Juli , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 75 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Lein: 120 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Möhre | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , April bis Juli , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 75 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Speisezwiebel | Einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Wurzelpetersilie | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Kernobst | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,8 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Zeitpunkt
- während der Vegetationsperiode
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kernobst: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Kernobst | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Zeitpunkt
- während der Vegetationsperiode , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kernobst: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Pfirsich | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,8 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Zeitpunkt
- während der Vegetationsperiode
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Pfirsich: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Pfirsich | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Zeitpunkt
- während der Vegetationsperiode , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Pfirsich: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Phacelia | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,8 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Herbst
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Phacelia: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Phacelia | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Herbst , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Phacelia: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erbse | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras) | 0,8 l/ha | 1× | 40 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühsommer
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 40 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erbse | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 40 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühsommer , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 40 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Luzerne-Arten | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,8 l/ha | 1× | 45 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Sommer
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Luzerne-Arten: 45 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Luzerne-Arten | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 45 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Sommer , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Luzerne-Arten: 45 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Klee-Arten | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras) | 0,8 l/ha | 1× | 45 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Herbst
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Klee-Arten: 45 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Klee-Arten | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 45 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Herbst , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Klee-Arten: 45 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Nadelholz, Laubholz | Einkeimblättrige Unkräuter | 1,5 l/ha | 1× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr
- Einsatz
- Forst · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Nadelholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Wartezeit
- Laubholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-77FO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Nadelholz, Laubholz | Land-Reitgras | 2 l/ha | 1× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- während der Vegetationsperiode , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Forst · auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs
- Aufwand
- 2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Nadelholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Wartezeit
- Laubholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-77FO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Baumschulgehölzpflanzen | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter und Frühjahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-63ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Baumschulgehölzpflanzen | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-63ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Futtererbse | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 90 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Futtererbse: 90 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Sonnenblume | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 90 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sonnenblume: 90 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Ackerbohne | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 45 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Ackerbohne: 45 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Sojabohne | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,8 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- Frühjahr bis Sommer , nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sojabohne: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Sojabohne | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 90 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- Frühjahr bis Sommer , nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sojabohne: 90 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| frische Kräuter | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) | 0,75 l/ha | 1× | frische Kräuter: 14 Tage; Thymian, Gemeiner: 35 Tage; Schnittsellerie: 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen oder nach dem Schnitt
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 14 Tage (außer Schnittsellerie, Thymian, Gemeiner)
- Wartezeit
- Thymian, Gemeiner: 35 Tage
- Wartezeit
- Schnittsellerie: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Johannisbeerartiges Beerenobst | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras) | 0,75 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Vegetationsruhe: spitzere Blatt- und dickere Blütenstandsknospen sind geschlossen und mit Knospenschupen bedeckt bis Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt
- Zeitpunkt
- bis vor der Blüte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Johannisbeerartiges Beerenobst | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | – | NW 5 m |
- Stadium
- Vegetationsruhe: spitzere Blatt- und dickere Blütenstandsknospen sind geschlossen und mit Knospenschupen bedeckt bis Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt
- Zeitpunkt
- bis vor der Blüte , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Johannisbeerartiges Beerenobst | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras) | 0,75 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EVOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Johannisbeerartiges Beerenobst | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- nach der Ernte , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EVOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Chicoree | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 40 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,5 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Chicoree: 40 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Chicoree | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 40 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,2 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Chicoree: 40 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Spinat | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 40 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,5 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Spinat: 40 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Spinat | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 40 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,2 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Spinat: 40 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Salat-Arten, Salate | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | Salat-Arten: 30 Tage; Salate: 30 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,5 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Salat-Arten: 30 Tage
- Wartezeit
- Salate: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Salat-Arten, Salate | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | Salat-Arten: 30 Tage; Salate: 30 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,2 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Salat-Arten: 30 Tage
- Wartezeit
- Salate: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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