| Erdbeere | Bakterielle und pilzliche Schaderreger | 4 l/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen und vor der Blüte
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 5000 bis 20000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW820 Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung (Zirkulations- und Anstaubewässerung oder Hydroponik) nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden.
- NZ113 Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
- NZ117 Die Erde (Substrat), in der die Kultur angebaut wird, darf innerhalb eines Jahres nach der letzten Behandlung mit diesem Pflanzenschutzmittel nicht außerhalb des Gewächshauses wiederverwendet werden.
- WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
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| Tomate, Gurke | Bakterielle und pilzliche Schaderreger | 4 l/ha | 2× | Tomate: 70 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen und vor der Blüte
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 5000 bis 20000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Tomate: 70 Tage
- Wartezeit
- Gurke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW820 Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung (Zirkulations- und Anstaubewässerung oder Hydroponik) nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden.
- NZ113 Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
- NZ117 Die Erde (Substrat), in der die Kultur angebaut wird, darf innerhalb eines Jahres nach der letzten Behandlung mit diesem Pflanzenschutzmittel nicht außerhalb des Gewächshauses wiederverwendet werden.
- WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
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| Zucchini, Patisson | Bakterielle und pilzliche Schaderreger | 4 l/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen und vor der Blüte
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 5000 bis 20000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zucchini: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Patisson: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW820 Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung (Zirkulations- und Anstaubewässerung oder Hydroponik) nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden.
- NZ113 Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
- NZ117 Die Erde (Substrat), in der die Kultur angebaut wird, darf innerhalb eines Jahres nach der letzten Behandlung mit diesem Pflanzenschutzmittel nicht außerhalb des Gewächshauses wiederverwendet werden.
- WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
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| Melone, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis | Bakterielle und pilzliche Schaderreger | 4 l/ha | 2× | Melone: 70 Tage; Garten-Kürbis: 70 Tage; Flaschenkürbis: 70 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen und vor der Blüte
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 5000 bis 20000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Melone: 70 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 70 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 70 Tage
- NW820 Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung (Zirkulations- und Anstaubewässerung oder Hydroponik) nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden.
- NZ113 Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
- NZ117 Die Erde (Substrat), in der die Kultur angebaut wird, darf innerhalb eines Jahres nach der letzten Behandlung mit diesem Pflanzenschutzmittel nicht außerhalb des Gewächshauses wiederverwendet werden.
- WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
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| Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Flaschenkürbis | Bakterielle und pilzliche Schaderreger | 4 l/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen und vor der Blüte
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 5000 bis 20000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Riesenkürbis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW820 Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung (Zirkulations- und Anstaubewässerung oder Hydroponik) nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden.
- NZ113 Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
- NZ117 Die Erde (Substrat), in der die Kultur angebaut wird, darf innerhalb eines Jahres nach der letzten Behandlung mit diesem Pflanzenschutzmittel nicht außerhalb des Gewächshauses wiederverwendet werden.
- WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
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