bis 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet
Zeitpunkt
bis 7 Tage nach dem Pflanzen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
37,5 g/ha in 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Dendranthema x grandiflorum (Chrysanthemum-indicum-Hybriden): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
20 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis 80 % der Blütenkäppchen abgeworfen
Zeitpunkt
vorbeugend
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
50 g/ha in 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Auflagen für das Mittel9 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Umwelt
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
Sonstige
WH963 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Es wird empfohlen, die Anwendung gemäß der Beratung durch den Pflanzenschutzdienst und unter Beachtung der dabei gegebenen Anweisungen vorzunehmen.
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
H-Sätze
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P-Sätze
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
SUMITOMO CHEMICAL
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
24.04.2012
Zulassungsende
01.08.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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