| Futterrübe, Zuckerrübe | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 6 l/ha | 1× | Futterrübe: 90 Tage; Zuckerrübe: 90 Tage | – |
- Stadium
- 4 Laubblätter (2. Blattpaar) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Futterrübe: 90 Tage
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 90 Tage
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 75 % 20 m, 90 % 10 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH916 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Futterrübe, Zuckerrübe | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | Futterrübe: 90 Tage; Zuckerrübe: 90 Tage | – |
- Stadium
- Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 30% der Pflanzen benachbarten Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 3 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Futterrübe: 90 Tage
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 90 Tage
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH916 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Futterrübe, Zuckerrübe | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 2 l/ha | 3× | Futterrübe: 90 Tage; Zuckerrübe: 90 Tage | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis 30 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:); 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 3:)
- Wartezeit
- Futterrübe: 90 Tage
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 90 Tage
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH916 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Erdbeere | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 6 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- im Pflanzjahr , nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 75 % 20 m, 90 % 10 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 6 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor der Blüte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 75 % 20 m, 90 % 10 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 6 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 75 % 20 m, 90 % 10 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- im Pflanzjahr , nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 3 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor der Blüte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 3 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 3 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 2 l/ha | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- im Pflanzjahr , nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:); 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 3:)
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 2 l/ha | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor der Blüte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:); 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 3:)
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 2 l/ha | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:); 2 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 3:)
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spinat | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 1 l/ha | 2× | 28 Tage | NW 15 m |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 1 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Spinat: 28 Tage
- NW605
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m
- NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 6 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 75 % 20 m, 90 % 10 m
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Spinat und verwandte Arten | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 1 l/ha | 1× | Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 28 Tage; Spinat und verwandte Arten: 28 Tage | NW 15 m |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 28 Tage
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: 28 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Möhre | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 3 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Möhre: 35 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Schnittsellerie | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 3 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Schnittsellerie: 35 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zucchini | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 2 l/ha | 2× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 2 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Zucchini: 35 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wurzelpetersilie | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 3 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 35 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Pastinak | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 3 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Pastinak: 35 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Patisson, Flaschenkürbis | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 2 l/ha | 2× | Riesenkürbis: 35 Tage; Garten-Kürbis: 35 Tage; Moschus-Kürbis: 35 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 2 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 35 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 35 Tage
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 35 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Ölkürbis | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 2 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 2 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Ölkürbis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 2 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 2 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Bohnenkraut, Majoran, Thymian, Gemeiner | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | Bohnenkraut: 42 Tage; Majoran: 42 Tage; Thymian, Gemeiner: 42 Tage | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Auflaufen bis nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Bohnenkraut: 42 Tage
- Wartezeit
- Majoran: 42 Tage
- Wartezeit
- Thymian, Gemeiner: 42 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Oregano | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | 42 Tage | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Auflaufen bis nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Oregano: 42 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Oregano, Rosmarin | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | Oregano: 42 Tage; Rosmarin: 42 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Oregano: 42 Tage
- Wartezeit
- Rosmarin: 42 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Oregano, Rosmarin, Thymian, Gemeiner | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | Oregano: 42 Tage; Rosmarin: 42 Tage; Thymian, Gemeiner: 42 Tage | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Austrieb bis nach dem Austrieb , ab 2. Standjahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Oregano: 42 Tage
- Wartezeit
- Rosmarin: 42 Tage
- Wartezeit
- Thymian, Gemeiner: 42 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Schnittpetersilie | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen oder nach dem Pflanzen bis nach dem Schnitt
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Schnittpetersilie: 21 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kerbel | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Auflaufen bis nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kerbel: 21 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Salbei | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | 42 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen bis nach dem Schnitt
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salbei: 42 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Salbei | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | 42 Tage | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Austrieb bis nach dem Schnitt , ab 2. Standjahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salbei: 42 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Dill | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 3 l/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Auflaufen bis nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dill: 21 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 20 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Bleichsellerie | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 1,5 l/ha | 2× | 60 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , ab Frühjahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Bleichsellerie: 60 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gemüsefenchel | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 1,5 l/ha | 2× | 60 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , ab Frühjahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemüsefenchel: 60 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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