| Winterraps | Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) | 0,5 kg/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Einzelblüten der sekundären Infloreszenzen sichtbar (geschlossen) bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- vor der Blüte oder nach Öffnung von 50-60 % der Blüten; bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Winterraps | Rapsschwärze (Alternaria brassicae) | 0,5 kg/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Öffnung von 50-60 % der Blüten; bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Winterraps | Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) | 0,5 kg/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bis Mitte Oktober und nach Vegetationsbeginn; bis kurz vor der Blüte; bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Buschbohne | Botrytis cinerea | 1 kg/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- Vereinzelt erste offene Blüten im Bestand bis Ende der Blüte; erste Hülsen sichtbar (5 mm lang)
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buschbohne: 14 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Buschbohne | Sclerotinia sclerotiorum | 1 kg/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- Vereinzelt erste offene Blüten im Bestand bis Ende der Blüte; erste Hülsen sichtbar (5 mm lang)
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buschbohne: 14 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weinrebe | Botrytis cinerea | 0,3 kg/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,3 kg/ha (Basisaufwand:); 0,6 kg/ha (ES 61:); 0,9 kg/ha (ES 71:); 1,2 kg/ha (ES 75:)
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 28 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
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| Erbse | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum | 1 kg/ha | 2× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Vereinzelt erste offene Blüten im Bestand bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 7 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Dicke Bohne | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum | 1 kg/ha | 2× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blüten offen bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dicke Bohne: 7 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Buschbohne | Botrytis cinerea, Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.) | 1 kg/ha | 2× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Vereinzelt erste offene Blüten im Bestand bis Ende der Blüte; erste Hülsen sichtbar (5 mm lang)
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buschbohne: 7 Tage
- SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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| Stangenbohne | Botrytis cinerea, Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.) | 1 kg/ha | 2× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Vereinzelt erste offene Blüten im Bestand bis Ende der Blüte; erste Hülsen sichtbar (5 mm lang)
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,5 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Stangenbohne: 7 Tage
- SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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| Bleichsellerie | Sclerotinia sclerotiorum | 0,8 kg/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 10 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Bleichsellerie: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gemüsefenchel | Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.) | 0,8 kg/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 10 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemüsefenchel: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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