| Raps | Standfestigkeit | 1,4 l/ha | 2× | – | NW 5 m |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen
- Zeitpunkt
- Herbst und Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Raps | Winterfestigkeit | 1,4 l/ha | 2× | – | NW 5 m |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 1. sichtbar gestrecktes Internodium
- Zeitpunkt
- Herbst
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Raps | Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) | 1,4 l/ha | 2× | – | NW 5 m |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen
- Zeitpunkt
- Herbst und Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Raps | Cylindrosporium-Weißfleckigkeit (Cylindrosporium concentricum) | 1,4 l/ha | 2× | – | NW 5 m |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen
- Zeitpunkt
- Herbst und Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Stauchen | 1,4 l/ha | 1× | – | NW 5 m |
- Stadium
- 7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 1,4 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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| Zierpflanzen | Stauchen | 1,4 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1,4 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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| Zierpflanzen | Stauchen | 0,7 l/ha | 2× | – | NW 5 m |
- Stadium
- 7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Stauchen | 0,7 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- 7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,7 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Zierpflanzen | Stauchen | 0,45 l/ha | 3× | – | NW 5 m |
- Stadium
- 7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,45 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Stauchen | 0,45 l/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- 7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,45 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Zierpflanzen | Stauchen | 0,35 l/ha | 4× | – | NW 5 m |
- Stadium
- 7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,35 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Stauchen | 0,35 l/ha | 4× | – | – |
- Stadium
- 7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,35 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Zierpflanzen | Stauchen | 0,28 l/ha | 5× | – | NW 5 m |
- Stadium
- 7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,28 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Stauchen | 0,28 l/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- 7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
- Zeitpunkt
- bei Bedarf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,28 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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