bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
10 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Kernobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1 ml/m² und je m Kronenhöhe in 50 ml/m² und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Kernobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
bei Befall , Austriebsbehandlung , während der Migrationsphase
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
10 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Kernobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befall , Austriebsbehandlung , während der Migrationsphase
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1 ml/m² und je m Kronenhöhe in 50 ml/m² und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Kernobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
10 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1 ml/m² und je m Kronenhöhe in 50 ml/m² und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
Beginn des Knospenschwellens (Blattknospen): erstes deutliches Anschwellen der Knospen; Knospenschuppen werden länger und bekommen helle Partien bis grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 5 mm
Zeitpunkt
bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle , Austriebsbehandlung
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
10 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Beginn des Knospenschwellens (Blattknospen): erstes deutliches Anschwellen der Knospen; Knospenschuppen werden länger und bekommen helle Partien bis grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 5 mm
Zeitpunkt
bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle , Austriebsbehandlung
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1 ml/m² und je m Kronenhöhe in 50 ml/m² und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
10 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Sauerkirsche: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Süßkirsche: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1 ml/m² und je m Kronenhöhe in 50 ml/m² und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Sauerkirsche: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Süßkirsche: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befall , Austriebsbehandlung , während der Migrationsphase
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
10 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser (Pflanzengröße (Bestandeshöhe) bis 3 m Länge)
Wartezeit
Steinobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befall , Austriebsbehandlung , während der Migrationsphase
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1 ml/m² und je m Kronenhöhe in 50 ml/m² und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Steinobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
10 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser (Pflanzengröße (Bestandeshöhe) bis 3 m Länge)
Wartezeit
Pflaume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Zwetschge: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1 ml/m² und je m Kronenhöhe in 50 ml/m² und je m Kronenhöhe Wasser (Pflanzengröße (Bestandeshöhe) bis 3 m Länge)
Wartezeit
Pflaume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Zwetschge: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
10 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Pflaume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Zwetschge: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1 ml/m² und je m Kronenhöhe in 50 ml/m² und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Pflaume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Zwetschge: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befall , Austriebsbehandlung , während der Migrationsphase
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Fruchtgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Fruchtgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Blattgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Blattgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Buschbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Stangenbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Buschbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Stangenbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Buschbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Stangenbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Buschbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Stangenbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Sprossgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Sprossgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Zwiebelgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zwiebelgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Balkone, Terrassen und Wintergärten
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Balkone, Terrassen und Wintergärten
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Balkone, Terrassen und Wintergärten
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Balkone, Terrassen und Wintergärten
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Ende des Knospenschwellens: Knospen geschwollen, aber noch nicht grün bis Beginn des Knospenaufbruchs: grüne Triebspitzen werden sichtbar
Zeitpunkt
bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle , Austriebsbehandlung
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Ende des Knospenschwellens: Knospen geschwollen, aber noch nicht grün bis Beginn des Knospenaufbruchs: grüne Triebspitzen werden sichtbar
Zeitpunkt
bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle , Austriebsbehandlung
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser
Wartezeit
Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Fruchtgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Fruchtgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Fruchtgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Fruchtgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Blattgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Blattgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Blattgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Blattgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Sprossgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Sprossgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 18 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 24 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Sprossgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,8 ml/m² in 90 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,4 ml/m² in 120 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Sprossgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Zwiebelgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m²
Wartezeit
Zwiebelgemüse: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Wartezeit
Zwiebelgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m²
Wartezeit
Zwiebelgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,2 ml/m²
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,2 ml/m²
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
HS204 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Beginn des Knospenschwellens: Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern bis Knospenaufbruch: grüne Triebspitzen deutlich sichtbar
Zeitpunkt
ab Warndienstaufruf und ab Knospenaufbruch; bis zum Knospenaufbruch der Reben
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Beginn des Knospenschwellens: Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern bis Erstes Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt
Zeitpunkt
ab Warndienstaufruf
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Auflagen für das Mittel11 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS204 Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Umwelt
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Sonstige
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
H-Sätze
EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Evergreen Garden Care
Vertriebsfirmen
Evergreen Garden Care
Zulassungsbeginn
29.06.2017
Zulassungsende
31.12.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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