| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Blumenkohl, Brokkoli | Kohlmotte, Kohleule, Kohlweißlings-Arten | 0,14 l/ha | 1× | Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 3 Tage; Blumenkohl: 3 Tage; Brokkoli: 3 Tage | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder bei Beginn der Eiablage
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 3 Tage
- Wartezeit
- Blumenkohl: 3 Tage
- Wartezeit
- Brokkoli: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weinrebe | Bekreuzter Traubenwickler, Einbindiger Traubenwickler | 0,18 l/ha | 1× | Weinrebe (Tafeltrauben): 3 Tage; Weinrebe (Keltertrauben): 30 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- "Gescheine" (Infloreszenzen) sind voll entwickelt; die Einzelblüten spreizen sich bis Fortschreiten der Beerenaufhellung (bzw. Beerenverfärbung)
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder ab Schlüpfen der ersten Larven , bei Beginn der Eiablage
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,18 l/ha in 400 bis 1600 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 0,18 l/ha in 400 bis 1600 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,14 l/10,000 m² Laubwandfläche in 308 bis 1231 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafeltrauben): 3 Tage
- Wartezeit
- Weinrebe (Keltertrauben): 30 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
- WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
- WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Mais | Maiszünsler | 0,14 l/ha | 1× | 14 Tage | – |
- Stadium
- Beginn des Längenwachstums bis Teigreife (= Siloreife); ca. 55 % TS im Korn
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder ab Eiablage , vor dem Schlupf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 l/ha in 400 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Mais: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Apfel, Birne, Quitte | Apfelwickler | 0,155 l/ha | 1× | Apfel: 14 Tage; Birne: 14 Tage; Quitte: 14 Tage | NW 10 m |
- Stadium
- Fruchtdurchmesser bis 10 mm (Nachblütefruchtfall) bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder bei Beginn der Eiablage
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,155 l/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 0,155 l/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,13 l/10,000 m² Laubwandfläche in 420 bis 1261 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
- Wartezeit
- Apfel: 14 Tage
- Wartezeit
- Birne: 14 Tage
- Wartezeit
- Quitte: 14 Tage
- NW605-2
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NT101-1 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
- NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
- WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
- WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Apfel, Birne, Quitte | Apfelwickler | 0,12 l/ha | 1× | Quitte: 14 Tage; Apfel: 14 Tage; Birne: 14 Tage | NW 10 m |
- Stadium
- Fruchtdurchmesser bis 10 mm (Nachblütefruchtfall) bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder bei Beginn der Eiablage
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,12 l/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 0,12 l/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,1 l/10,000 m² Laubwandfläche in 417 bis 1250 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
- Wartezeit
- Quitte: 14 Tage
- Wartezeit
- Apfel: 14 Tage
- Wartezeit
- Birne: 14 Tage
- NW605-2
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
- WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
- WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Kartoffel | Kartoffelkäfer | 0,06 l/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- Beginn Bestandschluss: 10% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Erste offene Blüten im Bestand
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,06 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Mais | Maiszünsler | 0,14 l/ha | 1× | 14 Tage | – |
- Stadium
- Beginn des Längenwachstums bis Teigreife (= Siloreife); ca. 55 % TS im Korn
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder ab Eiablage , vor dem Schlupf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 l/ha in 400 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Mais: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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