| Sojabohne, Sonnenblume | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Sojabohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sonnenblume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Obstkulturen | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Obstkulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Knollensellerie, Rettich, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Knollensellerie: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Rettich: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Kohlrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Zuckermais | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Zuckermais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Chicoree, Endivien, Feldsalat, Frühes Barbarakraut, Sommerportulak | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Chicoree: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Endivien: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Feldsalat: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Frühes Barbarakraut: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sommerportulak: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Sareptasenf, Rucola-Arten, Stielmangold | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Sareptasenf: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Rucola-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Stielmangold: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Brokkoli, Rosenkohl, Weißkohl, Blumenkohl, Grünkohl | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Brokkoli: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Rosenkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Weißkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Blumenkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Grünkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Möhre | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Möhre: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Bleichsellerie, Knollensellerie | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Bleichsellerie: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Knollensellerie: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Porree | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Porree: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Speisezwiebel, Knoblauch | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Speisezwiebel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Knoblauch: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Gewürzfenchel, Artischocke, Winterheckenzwiebel | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Gewürzfenchel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Artischocke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Winterheckenzwiebel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Kartoffel | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Salate | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Salate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Markerbse | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Markerbse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Dicke Bohne, Buschbohne, Feuer- bzw. Käferbohne | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Dicke Bohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Buschbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Feuer- bzw. Käferbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m²
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Chinakohl | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Chinakohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Funkien-Arten | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Funkien-Arten: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Eissalat | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Eissalat: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Blumenkohl | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Blumenkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Chinakohl | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Chinakohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Rosenkohl | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Rosenkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Erdbeere | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Zierpflanzen | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
|
| Eissalat | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Terrassen und Balkone
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Eissalat: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Blumenkohl | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Terrassen und Balkone
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Blumenkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Weißkohl, Chinakohl | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Terrassen und Balkone
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Weißkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Chinakohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Rosenkohl | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Terrassen und Balkone
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Rosenkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Erdbeere | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Terrassen und Balkone
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Zierpflanzen | Nacktschnecken | 3,8 g/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Terrassen und Balkone
- Aufwand
- 3,8 g/m² (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
|