FLÜGEL GmbH

EPSOM

Datenblatt

zugelassen noch 12 Jahre Zulassung bis 28.02.2039

Wirkstoff
Fischöl 30 g/l
Wirkungsbereich
Repellent, Wildschadenverhütungsmittel · Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung
Zulassungsnummer
028141-00
Gefahr
Signalwort Gefahr · 2 Piktogramme, 21 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Laubholz, NadelholzRotwild, Sikawild, Damwild, Hasenartige (Lagomorpha), Muffelwild, Rehwild2 l pro 1000 Pflanzen1×– –
Zeitpunkt
nach der Vegetationsperiode , Herbst bis Winter
Einsatz
Forst · Freiland
Wartezeit
Laubholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Nadelholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

1 von 1 Anwendungen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 16 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • SS526 Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Umwelt

  • NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • LM101 Pflanzenschutzmittel nicht über 40 °C lagern.
  • VA800 Behälter vor Gebrauch schütteln.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS02 Flamme
  • GHS07 Ausrufezeichen

Signalwort: Gefahr

H-Sätze

  • EUH 208-0095 Enthält Kolophonium (CAS-Nr. 8050-09-7). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
  • P233 Behälter dicht verschlossen halten.
  • P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
  • P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/...] Geräte verwenden.
  • P242 Funkenarmes Werkzeug verwenden.
  • P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
  • P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
  • P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P370+P378 Bei Brand: ... zum Löschen verwenden.
  • P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufgewahren. Kühl halten.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
FLÜGEL GmbH
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
30.06.2025
Zulassungsende
28.02.2039
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026