| Ackerbaukulturen | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Ackerbaukulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hopfen | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Hopfenbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hopfen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weinrebe | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gemüsekulturen | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Gemüsekulturen | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Obstkulturen | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Obstkulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Obstkulturen | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Obstkulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Zierpflanzen | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Zierpflanzen | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Baumschulgehölzpflanzen | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Baumschulgehölzpflanzen | Weiße Fliegen, Blattläuse | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Ackerbaukulturen | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Ackerbaukulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hopfen | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Hopfenbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hopfen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weinrebe | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gemüsekulturen | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Gemüsekulturen | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Obstkulturen | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Obstkulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Obstkulturen | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Obstkulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Zierpflanzen | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Zierpflanzen | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Baumschulgehölzpflanzen | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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| Baumschulgehölzpflanzen | Spinnmilben | 37,5 l/ha | 20× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- WP746 Schäden an Blüten möglich.
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