| Winterweichweizen, Winterhartweizen | Braunrost (Puccinia recondita) | 0,8 l/ha | 2× | Winterweichweizen: 35 Tage; Winterhartweizen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (BBCH 31 - 33:); 0,8 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (BBCH 39 - 49:)
- Wartezeit
- Winterweichweizen: 35 Tage
- Wartezeit
- Winterhartweizen: 35 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * m
- NT850 Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden.
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Winterweichweizen, Winterhartweizen | Septoria-Arten (Septoria spp.) | 0,8 l/ha | 2× | Winterweichweizen: 35 Tage; Winterhartweizen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (BBCH 31 - 33:); 0,8 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (BBCH 39 - 49:)
- Wartezeit
- Winterweichweizen: 35 Tage
- Wartezeit
- Winterhartweizen: 35 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * m
- NT850 Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden.
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Winterweichweizen, Winterhartweizen | Fusarium-Arten | 0,8 l/ha | 2× | Winterweichweizen: 35 Tage; Winterhartweizen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Ligula (Blatthäutchen)-Stadium bis Mitte der Blüte: 50 % reife Staubgefäße
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (BBCH 39 - 43:); 0,8 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (BBCH 53 - 65:)
- Wartezeit
- Winterweichweizen: 35 Tage
- Wartezeit
- Winterhartweizen: 35 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * m
- NT850 Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden.
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Winterraps | Sclerotinia sclerotiorum | 0,7 l/ha | 2× | 56 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Erste offene Blüten bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 56 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NT850 Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden.
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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