| Zierpflanzen | Blattläuse | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 10 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Spinnmilben (Tetranychidae) | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 10 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Schmetterlingsraupen | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 10 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Schildlaus-Arten | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 10 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Blattfressende Käfer | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 10 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Weiße Fliegen | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 10 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Blattläuse | 0,56 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Spinnmilben (Tetranychidae) | 0,56 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Schmetterlingsraupen | 0,56 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Schildlaus-Arten | 0,56 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Blattfressende Käfer | 0,56 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Weiße Fliegen | 0,56 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Blattläuse | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Spinnmilben (Tetranychidae) | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Schmetterlingsraupen | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Schildlaus-Arten | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Blattfressende Käfer | 0,56 ml/m² | 2× | – | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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