| Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste | Halmverkürzung | 1,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Wintertriticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Wintergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Sommerweichweizen, Sommertriticale, Sommergerste | Halmverkürzung | 1,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommerweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sommertriticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sommergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste | Halmverkürzung | 0,75 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Winterweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Wintertriticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Sommerweichweizen, Sommertriticale, Sommergerste | Halmverkürzung | 0,75 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sommerweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sommertriticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Sommerweichweizen, Sommertriticale, Sommergerste | Halmverkürzung | 1 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (erste Behandlung); 0,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (zweite Behandlung)
- Wartezeit
- Sommergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sommerweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sommertriticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste | Halmverkürzung | 1 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (erste Behandlung); 0,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (zweite Behandlung)
- Wartezeit
- Wintergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Winterweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Wintertriticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Sommerweichweizen, Sommertriticale, Sommergerste | Halmverkürzung | 0,5 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (erste Behandlung); 1 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (zweite Behandlung)
- Wartezeit
- Sommergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sommerweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sommertriticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste | Halmverkürzung | 0,5 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (erste Behandlung); 1 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (zweite Behandlung)
- Wartezeit
- Wintergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Winterweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Wintertriticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterroggen, Winterhafer | Halmverkürzung | 1,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterroggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Winterhafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommerhafer | Halmverkürzung | 1,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommerhafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Winterroggen, Winterhafer | Halmverkürzung | 0,75 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterhafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Winterroggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommerhafer | Halmverkürzung | 0,75 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommerhafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Winterroggen, Winterhafer | Halmverkürzung | 1 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (erste Behandlung); 0,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (zweite Behandlung)
- Wartezeit
- Winterhafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Winterroggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommerhafer | Halmverkürzung | 1 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (erste Behandlung); 0,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (zweite Behandlung)
- Wartezeit
- Sommerhafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Winterroggen, Winterhafer | Halmverkürzung | 0,5 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (erste Behandlung); 1 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (zweite Behandlung)
- Wartezeit
- Winterhafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Winterroggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommerhafer | Halmverkürzung | 0,5 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (erste Behandlung); 1 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser (zweite Behandlung)
- Wartezeit
- Sommerhafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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