INNVIGO Sp. z o.o.

FruitSmart 3,3 VP

Datenblatt

zugelassen noch 8 Jahre Zulassung bis 31.07.2035

Wirkstoff
1-Methylcyclopropen 33 g/kg
Wirkungsbereich
Wachstumsregler · Verdampfende Wirkstoffe enthaltendes Produkt
Zulassungsnummer
00A949-60
Gefahr
2 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
ApfelVerlängerung der Lagerfähigkeit, Erhaltung der Qualität6,8 g je 100 m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum
Einsatz
Obstbau · Kühllager
Aufwand
6,8 g je 100 m³ in 5,4 l Wasser Wasser
Wartezeit
Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
QuitteVerlängerung der Lagerfähigkeit, Erhaltung der Qualität6,8 g je 100 m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum
Einsatz
Obstbau · Kühllager
Aufwand
6,8 g je 100 m³ in 5,4 l Wasser Wasser (bei Einlagerung)
Wartezeit
Quitte: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Aprikose, Pfirsich, Kiwi-ArtenErhaltung der Qualität, Verlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum
Einsatz
Obstbau · Kühllager
Aufwand
4,9 g je 100 m³ in 3,9 l Wasser Wasser (bei Einlagerung)
Wartezeit
Aprikose: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Pfirsich: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Kiwi-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Erhaltung der Qualität, Verlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum
Einsatz
Gemüsebau · Lager
Aufwand
4,9 g je 100 m³ in 3,9 l Wasser Wasser (bei Einlagerung)
Wartezeit
Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Chinakohl, BrokkoliErhaltung der Qualität, Verlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum
Einsatz
Gemüsebau · Lager
Aufwand
4,9 g je 100 m³ in 3,9 l Wasser Wasser (bei Einlagerung)
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Chinakohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Brokkoli: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Knollengewächse (Zierpflanzen)Erhaltung der Qualität, Verlängerung der Lagerfähigkeit2,4 g je 100 m³3×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum
Einsatz
Zierpflanzenbau · Lager
Aufwand
2,4 g je 100 m³ in 1,92 l Wasser Wasser (bei Einlagerung)
Wartezeit
Knollengewächse (Zierpflanzen): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
BlumenzwiebelnErhaltung der Qualität, Verlängerung der Lagerfähigkeit1,6 g je 100 m³10×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum
Einsatz
Zierpflanzenbau · Lager
Aufwand
1,6 g je 100 m³ in 1,28 l Wasser Wasser (bei Einlagerung)
Wartezeit
Blumenzwiebeln: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
BirneVerlängerung der Lagerfähigkeit, Erhaltung der Qualität0,049 g/m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte nach dem Einbringen in den Lagerraum
Einsatz
Obstbau · Kühllager
Aufwand
0,049 g/m³ in 8 bis 10 l Wasser Wasser (bei Einlagerung)
Wartezeit
Birne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • WH961 In der Gebrauchsanleitung ist eine Liste der Sorten aufzunehmen, für die der Einsatz des Mittels aufgrund von Unverträglichkeiten nicht erfolgen sollte.
  • WP764 Sollen nach den Birnen andere Erntegüter eingelagert werden, ist der Raum 48 Stunden zu belüften.
  • WP796 In der Gebrauchsanleitung sind sortentypische Behandlungsbedingungen anzugeben, um Schäden zu vermeiden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SF169 Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.
  • SF267 Vor dem Wiederbetreten sind die behandelten Bereiche gründlich zu lüften. Hierzu sind alle Kühlerlüfter mit Höchstleistung für mindestens 15 Minuten zu betreiben.
  • SF522 Die Räume/Lager nach dem Start der Begasung sofort verlassen und verschließen.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
  • NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH961 In der Gebrauchsanleitung ist eine Liste der Sorten aufzunehmen, für die der Einsatz des Mittels aufgrund von Unverträglichkeiten nicht erfolgen sollte.
  • WP765 Sollen nach den Äpfeln andere Erntegüter eingelagert werden, ist der Raum 48 Stunden zu belüften.
  • WP796 In der Gebrauchsanleitung sind sortentypische Behandlungsbedingungen anzugeben, um Schäden zu vermeiden.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

P-Sätze

  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
INNVIGO Sp. z o.o.
Vertriebsfirmen
INNVIGO Sp. z o.o.
Zulassungsbeginn
01.11.2022
Zulassungsende
31.07.2035
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026