| Gurke | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
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| Zucchini | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
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| Garten-Kürbis | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
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| Melone | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
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| Tomate | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
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| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
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| Aubergine | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
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| Pepino | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Pepino: 1 Tage
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| Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) | 0,5 l/ha | 8× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 3 Laubblätter entfaltet bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha (Basisaufwand:); 1 l/ha (ES 61:); 1,5 l/ha (ES 71:); 2 l/ha (ES 75:)
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 3 Tage
- NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weinrebe | Echter Mehltau (Uncinula necator) | 0,5 l/ha | 8× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 3 Laubblätter entfaltet bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha (Basisaufwand:); 1 l/ha (ES 61:); 1,5 l/ha (ES 71:); 2 l/ha (ES 75:)
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 3 Tage
- NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen (außer Rosen) | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 8× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 5 l/ha in 400 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen (außer Rosen) | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 8× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 5 l/ha in 400 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
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| Rosen | Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) | 5 l/ha | 12× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 5 l/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rosen | Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) | 5 l/ha | 12× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 5 l/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Erdbeere | Echter Mehltau (Podosphaera aphanis), Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) | 2,5 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis), Echter Mehltau (Podosphaera aphanis) | 2,5 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2,5 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
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| Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges Beerenobst | Echte Mehltaupilze | 1,25 l/ha | 8× | Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage; Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,25 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges Beerenobst | Echte Mehltaupilze | 1,25 l/ha | 8× | Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage; Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1,25 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
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| Fruchtgemüse | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 5 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Fruchtgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blattgemüse | Echte Mehltaupilze | 2 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 l/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Blattgemüse: 1 Tage
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| Blattgemüse | Echte Mehltaupilze | 2 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Blattgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wurzel- und Knollengemüse | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 5 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
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| Wurzel- und Knollengemüse | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 5 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Ackerbohne | Echte Mehltaupilze | 2 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Ackerbohne: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| frische Kräuter | Echte Mehltaupilze | 2 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| frische Kräuter | Echte Mehltaupilze | 2 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 l/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 1 Tage
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