| Kartoffel | Blattläuse | 160 g/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis Knospen der 1. Blütenanlage (Hauptspross) sichtbar (1-2 mm)
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 160 g/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser; max. 160 g/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VV232 Das Mittel darf nicht in Tankmischungen mit ölhaltigen/auf ölbasierenden Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht werden.
|
| Hopfen | Blattläuse | 180 g/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Hopfenbau · Freiland
- Aufwand
- 180 g/ha in 1800 bis 4000 l/ha Wasser; max. 360 g/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Hopfen: 21 Tage
- NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Kartoffel | Blattläuse als Virusvektoren | 160 g/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis Knospen der 1. Blütenanlage (Hauptspross) sichtbar (1-2 mm)
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 160 g/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser; max. 160 g/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VV211 Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
- WW720 Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
- WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
|
| Winterweichweizen | Blattläuse | 140 g/ha | 2× | 28 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 140 g/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser; max. 280 g/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Winterweichweizen: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Kernobst | Blattläuse | 70 g/ha und je m Kronenhöhe | 3× | 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 70 g/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser; max. 210 g/ha und je m Kronenhöhe pro Jahr
- Wartezeit
- Kernobst: 21 Tage
- NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Pflaume | Blattläuse | 0,07 kg/ha und je m Kronenhöhe | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- bis Fortgeschrittene Fruchtausfärbung
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,07 kg/ha und je m Kronenhöhe in 200 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Pflaume: 14 Tage
- NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| frische Kräuter | Blattläuse | 0,16 kg/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,16 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Gurke | Blattläuse | 0,08 kg/ha | 3× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,08 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,12 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,16 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
|
| Gurke, Garten-Kürbis, Zucchini, Flaschenkürbis, Patisson | Blattläuse | 0,16 kg/ha | 2× | Gurke: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage; Patisson: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,16 kg/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 3 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 3 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| frische Kräuter | Blattläuse | 0,16 kg/ha | 1× | 14 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,16 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 14 Tage
|
| Winterraps | Grüne Pfirsichblattlaus | 100 g/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- Herbst , nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 100 g/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Zuckerrübe | Blattläuse | 140 g/ha | 1× | 60 Tage | – |
- Stadium
- 6 Laubblätter entfaltet bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr oder nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 140 g/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 60 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Rettich, Radieschen | Blattläuse | 160 g/ha | 2× | Rettich: 7 Tage; Radieschen: 7 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 160 g/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rettich: 7 Tage
- Wartezeit
- Radieschen: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VV610 Blätter von Rettich und Radieschen vor dem Inverkehrbringen entfernen. Das Entfernen der Blätter kann entfallen, wenn durch Vorernteproben sichergestellt ist, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt.
|
| Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Blattläuse | 140 g/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ligula (Blatthäutchen)-Stadium bis Späte Milchreife
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 140 g/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Wintergerste | Blattläuse als Virusvektoren | 140 g/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1-Blatt-Stadium: 1. Laubblatt entfaltet bis 5 Bestockungstriebe sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis , Herbst bis Winter
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 140 g/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Weiße Fliegen, Blattläuse | 140 g/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 140 g/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Rosenkohl | Blattläuse, Weiße Fliegen | 140 g/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 140 g/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rosenkohl: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Sauerkirsche, Süßkirsche | Blattläuse | 70 g/ha und je m Kronenhöhe | 2× | Sauerkirsche: 14 Tage; Süßkirsche: 14 Tage | – |
- Stadium
- Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis , bis 14 Tage vor der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 70 g/ha und je m Kronenhöhe in 200 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser (Pflanzengröße bis 2 m)
- Wartezeit
- Sauerkirsche: 14 Tage
- Wartezeit
- Süßkirsche: 14 Tage
- NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Tomate, Aubergine | Blattläuse | 0,08 kg/ha | 3× | Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,08 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,12 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,16 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
|
| Melone | Blattläuse | 0,08 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,08 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,12 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,16 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
|
| Erdbeere | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blütenanlagen am Rosettengrund sichtbar bis Hauptpflücke: Mehrzahl der Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 3 Tage
|
| Erdbeere | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blütenanlagen am Rosettengrund sichtbar bis Hauptpflücke: Mehrzahl der Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Himbeere, Brombeere | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | Himbeere: 3 Tage; Brombeere: 3 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha
- Wartezeit
- Himbeere: 3 Tage
- Wartezeit
- Brombeere: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Johannisbeerartiges Beerenobst | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 10 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: 10 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Zierpflanzen (außer Baumschulgehölzpflanzen) | Blattläuse | 0,16 kg/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,16 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Baumschulgehölzpflanzen)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Himbeere, Brombeere | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | Himbeere: 3 Tage; Brombeere: 3 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,14 kg/ha
- Wartezeit
- Himbeere: 3 Tage
- Wartezeit
- Brombeere: 3 Tage
|
| Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | Schwarze Johannisbeere: 3 Tage; Rote Johannisbeere: 3 Tage; Weiße Johannisbeere: 3 Tage; Stachelbeere: 3 Tage; Heidelbeere: 3 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,14 kg/ha
- Wartezeit
- Schwarze Johannisbeere: 3 Tage
- Wartezeit
- Rote Johannisbeere: 3 Tage
- Wartezeit
- Weiße Johannisbeere: 3 Tage
- Wartezeit
- Stachelbeere: 3 Tage
- Wartezeit
- Heidelbeere: 3 Tage
|
| Buschbohne | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 6. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buschbohne: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Zuckererbse | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 6. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 6. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckererbse: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Erbse | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 6. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 6. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Grüne Pfirsichblattlaus | 0,12 kg/ha | 2× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,12 kg/ha in 200 bis 3000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
|
| Ackerbohne | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt entfaltet bis ca. 10 % der Hülsen haben art- bzw. sortenspezifische Größe erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer , nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Ackerbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Dicke Bohne | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 2 ganzrandige Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer , nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dicke Bohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
| Buschbohne | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 2 ganzrandige Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buschbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
| Stangenbohne | Blattläuse | 0,07 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 2 ganzrandige Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,07 kg/ha in 200 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,105 kg/ha in 400 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,14 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Stangenbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
| Feuer- bzw. Käferbohne | Blattläuse | 0,07 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 2 ganzrandige Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,07 kg/ha in 200 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,105 kg/ha in 400 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,14 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Feuer- bzw. Käferbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
| Speiselinse | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Wasserreife, Korninhalt wässrig
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speiselinse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Lupine-Arten | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis 10 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 10 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Wasserreife, Korninhalt wässrig
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Lupine-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Erbse | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 1. Ranke) entfaltet bis 10 % der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Baumschulgehölzpflanzen | Blattläuse | 0,16 kg/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,16 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Blattläuse | 140 g/ha | 1× | 60 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 140 g/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 60 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Dicke Bohne | Blattläuse | 140 g/ha | 1× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 6. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 140 g/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dicke Bohne: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Grünkohl, Chinakohl | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | Grünkohl: 21 Tage; Chinakohl: 21 Tage | – |
- Stadium
- 6. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Grünkohl: 21 Tage
- Wartezeit
- Chinakohl: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Aprikose, Pfirsich | Blattläuse | 70 g/ha und je m Kronenhöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe | 2× | Pfirsich: 14 Tage; Aprikose: 21 Tage | – |
- Stadium
- Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall)
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 70 g/ha und je m Kronenhöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe in 200 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe bei maximal 2 m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Pfirsich: 14 Tage
- Wartezeit
- Aprikose: 21 Tage
- NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Möhre | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Knollensellerie | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knollensellerie: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Meerrettich | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Meerrettich: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Topinambur | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Topinambur: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Pastinak | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Pastinak: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Wurzelpetersilie | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Rettich | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rettich: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Schwarzwurzel | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Schwarzwurzel: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Kohlrübe | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kohlrübe: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Zierpflanzen | Blattläuse | 0,16 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,16 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- SF275-14ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
- SS230 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
- SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
|
| Kohlrabi | Blattläuse | 0,14 l/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kohlrabi: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
|
| Moschus-Kürbis, Riesenkürbis | Blattläuse | 0,1 kg/ha | 3× | Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,1 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
| Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis | Blattläuse | 0,1 kg/ha | 3× | Flaschenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,1 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
| Melone | Blattläuse | 0,1 kg/ha | 3× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,1 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
| Bleichsellerie | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser; max. 0,14 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Bleichsellerie: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
| Gemüsefenchel | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser; max. 0,14 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Gemüsefenchel: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|
| Rhabarber | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser; max. 0,14 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Rhabarber: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
|