| Zuckerrübe | Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Zuckerrübe | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Zuckerrübe | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Winterraps | Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 42 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Herbst oder Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 42 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterraps | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 42 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Herbst oder Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 42 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterraps | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 42 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe , Herbst oder Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 42 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Kartoffel | Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 42 Tage | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 42 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Kartoffel | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 42 Tage | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 42 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Kartoffel | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 42 Tage | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 42 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Erbse | Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 49 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erbse | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 49 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erbse | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 49 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Speisezwiebel | Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Speisezwiebel | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
|
| Speisezwiebel | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
|
| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Möhre | Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
|
| Möhre | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
|
| Möhre | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
|
| Wurzelpetersilie | Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
|
| Wurzelpetersilie | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
|
| Wurzelpetersilie | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Buschbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Stangenbohne | Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | Buschbohne: 28 Tage; Stangenbohne: 28 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buschbohne: 28 Tage
- Wartezeit
- Stangenbohne: 28 Tage
- Wartezeit
- Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
|
| Buschbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Stangenbohne | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | Buschbohne: 28 Tage; Stangenbohne: 28 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buschbohne: 28 Tage
- Wartezeit
- Stangenbohne: 28 Tage
- Wartezeit
- Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Buschbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Stangenbohne | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | Buschbohne: 28 Tage; Stangenbohne: 28 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buschbohne: 28 Tage
- Wartezeit
- Stangenbohne: 28 Tage
- Wartezeit
- Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erdbeere | Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel
- Zeitpunkt
- nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erdbeere | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel
- Zeitpunkt
- nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erdbeere | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel
- Zeitpunkt
- nach der Ernte , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Zuckerrübe | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Winterraps | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 42 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe , Herbst oder Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 42 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Kartoffel | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 42 Tage | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 42 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Erbse | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 49 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Speisezwiebel | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 35 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Möhre | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Wurzelpetersilie | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Buschbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Stangenbohne | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage; Stangenbohne: 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage
- Wartezeit
- Stangenbohne: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erdbeere | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel
- Zeitpunkt
- nach der Ernte , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Sommerraps | Flug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommerraps: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommerraps | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommerraps: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Sommerraps | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommerraps: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Mohn | Flug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Mohn: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Mohn | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Mohn: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Mohn | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Mohn: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Lein | Ausfallgetreide | 0,7 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Lein: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Leindotter | Flug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Leindotter: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Leindotter | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Leindotter: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Leindotter | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Leindotter: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Knollensellerie, Pastinak | Ausfallgetreide | 0,7 l/ha | 1× | Knollensellerie: 28 Tage; Pastinak: 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knollensellerie: 28 Tage
- Wartezeit
- Pastinak: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Knollensellerie, Pastinak | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | Knollensellerie: 28 Tage; Pastinak: 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knollensellerie: 28 Tage
- Wartezeit
- Pastinak: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlrübe | Ausfallgetreide | 0,7 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kohlrübe: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Kohlrübe | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kohlrübe: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Knoblauch | Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knoblauch: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Knoblauch | Ausfallgetreide | 0,7 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knoblauch: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Knoblauch | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knoblauch: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Schalotte | Ausfallgetreide | 0,7 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Schalotte: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Schalotte | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Schalotte: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Brokkoli | Ausfallgetreide | 0,7 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Brokkoli: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Brokkoli | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Brokkoli: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rosenkohl | Flug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rosenkohl: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rosenkohl | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rosenkohl: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rosenkohl | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rosenkohl: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Dicke Bohne | Flug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dicke Bohne: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Dicke Bohne | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dicke Bohne: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Dicke Bohne | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dicke Bohne: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Futterrübe | Ausfallgetreide | 0,7 l/ha | 1× | 49 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Futterrübe: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Topinambur, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Meerrettich, Rettich, Radieschen, Haferwurz | Ausfallgetreide | 0,7 l/ha | 1× | Topinambur: 28 Tage; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage; Meerrettich: 28 Tage; Rettich: 28 Tage; Radieschen: 28 Tage; Haferwurz: 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Topinambur: 28 Tage
- Wartezeit
- Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage
- Wartezeit
- Meerrettich: 28 Tage
- Wartezeit
- Rettich: 28 Tage
- Wartezeit
- Radieschen: 28 Tage
- Wartezeit
- Haferwurz: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Topinambur, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Meerrettich, Rettich, Radieschen, Haferwurz | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | Topinambur: 28 Tage; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage; Meerrettich: 28 Tage; Rettich: 28 Tage; Radieschen: 28 Tage; Haferwurz: 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Topinambur: 28 Tage
- Wartezeit
- Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage
- Wartezeit
- Meerrettich: 28 Tage
- Wartezeit
- Rettich: 28 Tage
- Wartezeit
- Radieschen: 28 Tage
- Wartezeit
- Haferwurz: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Esparsette, Wicken, Serradella, deutsche Platterbse | Flug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | Esparsette: 49 Tage; Wicken: 49 Tage; Serradella: 49 Tage; deutsche Platterbse: 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Esparsette: 49 Tage
- Wartezeit
- Wicken: 49 Tage
- Wartezeit
- Serradella: 49 Tage
- Wartezeit
- deutsche Platterbse: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Esparsette, Wicken, Serradella, deutsche Platterbse | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | Esparsette: 49 Tage; Wicken: 49 Tage; Serradella: 49 Tage; deutsche Platterbse: 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Esparsette: 49 Tage
- Wartezeit
- Wicken: 49 Tage
- Wartezeit
- Serradella: 49 Tage
- Wartezeit
- deutsche Platterbse: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Esparsette, Wicken, Serradella, deutsche Platterbse | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | Esparsette: 49 Tage; Wicken: 49 Tage; Serradella: 49 Tage; deutsche Platterbse: 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Esparsette: 49 Tage
- Wartezeit
- Wicken: 49 Tage
- Wartezeit
- Serradella: 49 Tage
- Wartezeit
- deutsche Platterbse: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Speiselinse, Gelber Steinklee | Flug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras | 0,6 l/ha | 1× | Speiselinse: 49 Tage; Gelber Steinklee: 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speiselinse: 49 Tage
- Wartezeit
- Gelber Steinklee: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Speiselinse, Gelber Steinklee | Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm | 0,7 l/ha | 1× | Speiselinse: 49 Tage; Gelber Steinklee: 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speiselinse: 49 Tage
- Wartezeit
- Gelber Steinklee: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Speiselinse, Gelber Steinklee | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | Speiselinse: 49 Tage; Gelber Steinklee: 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speiselinse: 49 Tage
- Wartezeit
- Gelber Steinklee: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommerraps | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommerraps: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Mohn | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Mohn: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Leindotter | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Leindotter: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Knollensellerie, Pastinak | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | Knollensellerie: 28 Tage; Pastinak: 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knollensellerie: 28 Tage
- Wartezeit
- Pastinak: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlrübe | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kohlrübe: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Knoblauch | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knoblauch: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Schalotte | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 35 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Schalotte: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Brokkoli | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Brokkoli: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Rosenkohl | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rosenkohl: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Dicke Bohne | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dicke Bohne: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Topinambur, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Meerrettich, Rettich, Radieschen, Haferwurz | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | Topinambur: 28 Tage; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage; Meerrettich: 28 Tage; Rettich: 28 Tage; Radieschen: 28 Tage; Haferwurz: 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Topinambur: 28 Tage
- Wartezeit
- Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage
- Wartezeit
- Meerrettich: 28 Tage
- Wartezeit
- Rettich: 28 Tage
- Wartezeit
- Radieschen: 28 Tage
- Wartezeit
- Haferwurz: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Esparsette, Wicken, Serradella, deutsche Platterbse | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | Esparsette: 49 Tage; Wicken: 49 Tage; Serradella: 49 Tage; deutsche Platterbse: 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Esparsette: 49 Tage
- Wartezeit
- Wicken: 49 Tage
- Wartezeit
- Serradella: 49 Tage
- Wartezeit
- deutsche Platterbse: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Speiselinse, Gelber Steinklee | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | Speiselinse: 49 Tage; Gelber Steinklee: 49 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speiselinse: 49 Tage
- Wartezeit
- Gelber Steinklee: 49 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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