| Apfel | Hemmung des Triebwachstums | 0,625 kg/ha und je m Kronenhöhe | 2× | 56 Tage | – |
- Stadium
- Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,625 kg/ha und je m Kronenhöhe in 150 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Apfel: 56 Tage
- WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
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| Süßkirsche, Sauerkirsche | Hemmung des Triebwachstums | 0,42 kg/ha und je m Kronenhöhe | 2× | Süßkirsche: 21 Tage; Sauerkirsche: 21 Tage | – |
- Stadium
- Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis Etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,42 kg/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Süßkirsche: 21 Tage
- Wartezeit
- Sauerkirsche: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
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| Süßkirsche, Sauerkirsche | Hemmung des Triebwachstums | 0,625 kg/ha und je m Kronenhöhe | 2× | Süßkirsche: 21 Tage; Sauerkirsche: 21 Tage | – |
- Stadium
- Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis Etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,625 kg/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Süßkirsche: 21 Tage
- Wartezeit
- Sauerkirsche: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
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| Apfel | Hemmung des Triebwachstums | 1,25 kg/ha | 3× | 35 Tage | – |
- Stadium
- Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,25 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 3,75 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,83 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 200 bis 660 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
- Wartezeit
- Apfel: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
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| Süßkirsche, Sauerkirsche, Kornelkirsche | Hemmung des Triebwachstums | 1,25 kg/ha | 3× | Süßkirsche: 21 Tage; Sauerkirsche: 21 Tage; Kornelkirsche: 21 Tage | – |
- Stadium
- Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis Fortgeschrittene Fruchtausfärbung
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,25 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 3,75 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,83 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 200 bis 660 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
- Wartezeit
- Süßkirsche: 21 Tage
- Wartezeit
- Sauerkirsche: 21 Tage
- Wartezeit
- Kornelkirsche: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
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| Birne | Hemmung des Triebwachstums | 1,25 kg/ha | 3× | 35 Tage | – |
- Stadium
- Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,25 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser (erste Behandlung); 0,83 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 200 bis 660 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (erste Behandlung); 0,625 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser (zweite bis dritte Behandlung); 0,42 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 200 bis 660 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (zweite bis dritte Behandlung); 2,5 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:)
- Wartezeit
- Birne: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
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