| Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Trockener Samen bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
- Zeitpunkt
- ab der Saat
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VA264 Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik.
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| Salat-Arten | Nacktschnecken (außer Spanische Wegschnecke (Arion vulgaris)) | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Trockener Samen bis Rosettenwachstum abgeschlossen, zu erwartende sortentypischen Länge des Hauptsprosses erreicht.
- Zeitpunkt
- ab der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VA264 Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik.
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| Raps | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Trockener Samen bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
- Zeitpunkt
- ab der Saat
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VA264 Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik.
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| Beerenobst (außer Erdbeere) | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Erdbeere)
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VA264 Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik.
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| Weinrebe | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Vegetationsruhe: Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun; Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Wartezeit
- Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VA264 Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik.
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| Mais | Nacktschnecken | 7 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Trockener Samen bis 5. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- ab der Saat
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VA264 Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik.
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| Zierpflanzen | Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) | 0,6 g/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,6 g/m²
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- SF170 Gewächshäuser sind nach der Anwendung des Mittels gut zu belüften.
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| Blumenkohle, Kohlrabi, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten, frische Kräuter | Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) | 0,6 g/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,6 g/m²
- Wartezeit
- Kohlrabi: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Blumenkohle: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF170 Gewächshäuser sind nach der Anwendung des Mittels gut zu belüften.
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