| Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Nacktschnecken | 3 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
- Zeitpunkt
- ab der Saat , bis zum Ende des Bestockens ; nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Raps | Nacktschnecken | 3 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
- Zeitpunkt
- ab der Saat , bis zum Ende des Bestockens ; nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuckerrübe, Futterrübe | Nacktschnecken | 3 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- bis 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium
- Zeitpunkt
- ab der Saat , bis zur Rosettenbildung ; nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Futterrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Mais | Nacktschnecken | 3 kg/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- ab der Saat , vor Beginn des Längenwachstums ; nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sonnenblume | Nacktschnecken | 3 kg/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- bis 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet
- Zeitpunkt
- ab der Saat , vor Beginn des Längenwachstums ; nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Sonnenblume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Nacktschnecken | 6 kg/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) | 6 kg/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Nacktschnecken | 6 kg/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) | 6 kg/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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