Phyteurop S.A.

LIMARES TECHNO

Datenblatt

zugelassen noch 10 Monate Zulassung bis 31.08.2027

Wirkstoff
Metaldehyd 50 g/kg
Wirkungsbereich
Molluskizid · Fertigköder
Zulassungsnummer
008022-00
Gefahr
Signalwort Achtung · 1 Piktogramm, 9 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Nacktschnecken7 kg/ha2×– –
Stadium
Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RapsNacktschnecken7 kg/ha2×– –
Stadium
Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SonnenblumeNacktschnecken7 kg/ha2×– –
Stadium
Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Sonnenblume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WeinrebeNacktschnecken6 Körner pro Pflanzrohr2×– –
Stadium
Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Einsatz
Weinbau · Freiland
Wartezeit
Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenNacktschnecken7 kg/ha2×– –
Stadium
Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenNacktschnecken7 kg/ha2×– –
Stadium
Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 17 · gelten für jede Anwendung

Abstand

  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).

Anwender

  • SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB011 Kinder fernhalten.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NT658 Haustiere fernhalten.
  • NT665 Nicht in Häufchen auslegen.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS08 Gesundheitsgefahr

Signalwort: Achtung

H-Sätze

  • EUH 208-0197 Enthält 0119DIV0800/ NN Alamask VPAC 474995 (Duftstoffgemisch). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Phyteurop S.A.
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
22.05.2017
Zulassungsende
31.08.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026