| Apfel | Blattläuse | 50 ml/m² und je m Kronenhöhe | 1× | 14 Tage | – |
- Stadium
- erste Blüten offen bis etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Apfel: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WW762 Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
- WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Weinrebe | Zikaden | 120 ml/m² | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- Beginn der Blüte: 10 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Wartezeit
- Weinrebe: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WG734 Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
- WW762 Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
- WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Zierpflanzen | Blattläuse, Zikaden | 90 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 90 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 120 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 150 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine | Blattläuse | 90 ml/m² | 2× | Tomate: 3 Tage; Aubergine: 3 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 90 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 120 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 150 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Tomate: 3 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 3 Tage
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Zucchini | Blattläuse | 90 ml/m² | 2× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Zucchini: 3 Tage
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Gurke | Blattläuse | 90 ml/m² | 2× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 90 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 120 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 150 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Zierpflanzen | Blattläuse, Schildlaus-Arten | 90 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 90 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 120 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 150 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Zierpflanzen | Weiße Fliegen | 90 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 90 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 120 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 150 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Zierpflanzen | Käfer, Schildlaus-Arten | 90 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen; April bis Ende Oktober
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 90 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 120 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 150 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm); max. 300 ml/m² pro Jahr
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Kartoffel | Kartoffelkäfer | 120 ml/m² | 1× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Beginn Bestandschluss: 10% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) noch grün
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn , April bis Ende Oktober
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 120 ml/m²; max. 120 ml/m² pro Jahr
- Wartezeit
- Kartoffel: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Buschbohne, Erbse | Blattläuse | 90 ml/m² | 1× | Buschbohne: 7 Tage; Erbse: 7 Tage | – |
- Stadium
- 1. Seitenspross sichtbar bis Hülsen: Kornmarkierung gut sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis Ende Oktober
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 90 ml/m²; max. 90 ml/m² pro Jahr
- Wartezeit
- Buschbohne: 7 Tage
- Wartezeit
- Erbse: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Tomate | Weiße Fliegen | 90 ml/m² | 3× | Aubergine: 3 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage; Tomate: 3 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 90 ml/m² (Pflanzengröße bis 1 m); 180 ml/m² (Pflanzengröße bis 2 m); max. 540 ml/m² pro Jahr
- Wartezeit
- Aubergine: 3 Tage
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
- Wartezeit
- Tomate: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Stangenbohne | Blattläuse | 90 ml/m² | 1× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 1. Seitenspross sichtbar bis Hülsen: Kornmarkierung gut sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis Ende Oktober
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 90 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 120 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 150 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm); max. 150 ml/m² pro Jahr
- Wartezeit
- Stangenbohne: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke | Weiße Fliegen | 90 ml/m² | 3× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 90 ml/m² (Pflanzengröße bis 1 m); 180 ml/m² (Pflanzengröße bis 2 m); max. 540 ml/m² pro Jahr
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zucchini | Weiße Fliegen | 90 ml/m² | 3× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 90 ml/m²; max. 270 ml/m² pro Jahr
- Wartezeit
- Zucchini: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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