bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
Aufwand
1 Stäbchen pro Topf (10- bis 12-cm-Topf); 2 Stäbchen pro Topf (13- bis 15-cm-Topf); 4 Stäbchen pro Topf (16- bis 18-cm-Topf); 6 Stäbchen pro Topf (19- bis 20-cm-Topf); 8 Stäbchen pro Topf (21- bis 23-cm-Topf)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
Aufwand
1 Stäbchen pro Topf (10- bis 12-cm-Topf); 2 Stäbchen pro Topf (13- bis 15-cm-Topf); 4 Stäbchen pro Topf (16- bis 18-cm-Topf); 6 Stäbchen pro Topf (19- bis 20-cm-Topf); 8 Stäbchen pro Topf (21- bis 23-cm-Topf)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NZ116 Behandelte Topferde nicht kompostieren, sondern über den Hausmüll entsorgen.
Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Auflagen für das Mittel12 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Umwelt
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT658 Haustiere fernhalten.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Sonstige
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMI4D Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4D
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
GHS09 Umwelt
H-Sätze
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
SBM Developpement SAS
Vertriebsfirmen
SBM Life Science GmbH
Zulassungsbeginn
20.12.2018
Zulassungsende
09.12.2026
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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