Biofa GmbH

Madex Primo

Datenblatt

zugelassen noch 13 Jahre Zulassung bis 31.10.2039

Wirkstoff
Cydia pomonella Granulovirus Isolat GV-0015 522.96 g/l
Wirkungsbereich
Insektizid · Suspensionskonzentrat
Zulassungsnummer
00B297-00
Gefahr
1 Hinweis →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
KernobstApfelwickler0,1 l/ha12×– –
Zeitpunkt
ab Schlüpfen der ersten Larven
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,1 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 1,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,0875 l/10,000 m² Laubwandfläche in 350 bis 1050 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Kernobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WalnussApfelwickler0,1 l/ha12×– –
Zeitpunkt
ab Schlüpfen der ersten Larven
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,1 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 1,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,0875 l/10,000 m² Laubwandfläche in 350 bis 1050 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Walnuss: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KernobstApfelwickler0,05 l/ha24×– –
Zeitpunkt
ab Schlüpfen der ersten Larven
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,05 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 1,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,04 l/10,000 m² Laubwandfläche in 320 bis 960 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Kernobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WalnussApfelwickler0,05 l/ha24×– –
Zeitpunkt
ab Schlüpfen der ersten Larven
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,05 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 1,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,04 l/10,000 m² Laubwandfläche in 320 bis 960 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Walnuss: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

4 von 4 Anwendungen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 18 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • LM105 Pflanzenschutzmittel nicht über 5 °C lagern.
  • VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMI31 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 31
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Biofa GmbH
Vertriebsfirmen
Biofa GmbH
Zulassungsbeginn
26.02.2025
Zulassungsende
31.10.2039
Mittel mit geringem Risiko
Ja

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026