| Kartoffel | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Austrieb/Keimung bis Bestandschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Kartoffel: 7 Tage
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wurzel- und Knollengemüse | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | 7 Tage | – |
- Stadium
- Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 7 Tage
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zwiebelgemüse, Porree | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | Zwiebelgemüse: 7 Tage; Porree: 7 Tage | – |
- Stadium
- Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Zwiebelgemüse: 7 Tage
- Wartezeit
- Porree: 7 Tage
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Tomate, Aubergine | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | Tomate: 7 Tage; Aubergine: 7 Tage | – |
- Stadium
- Keimung bis 9 oder mehr apikale Seitensprosse 1. Ordung sichtbar
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Tomate: 7 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 7 Tage
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke, Zucchini, Garten-Kürbis | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | Gurke: 7 Tage; Zucchini: 7 Tage; Garten-Kürbis: 7 Tage | – |
- Stadium
- Keimung bis 9 oder mehr Seitensprosse 1. Ordnung sichtbar
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Gurke: 7 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 7 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 7 Tage
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuckermais | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 5. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Zuckermais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Blumenkohle: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rosenkohl | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | 21 Tage | – |
- Stadium
- Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Rosenkohl: 21 Tage
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten, frische Kräuter | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Rosettenwachstum abgeschlossen, zu erwartende sortentypischen Länge des Hauptsprosses erreicht.
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hülsengemüse | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 5. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 5. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Hülsengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spargel | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | 7 Tage | – |
- Stadium
- bis 20 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 2-Knoten-Stadium
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Spargel: 7 Tage
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Artischocke | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Artischocke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Ölsaat (außer Erdnuss) | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 7. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Ölsaat: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Erdnuss)
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Mais | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 5. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Futterrübe, Zuckerrübe, Wurzelzichorie | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 5 Laubblätter entfaltet
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Futterrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Wurzelzichorie: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Ackerbohne, Lupine-Arten | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 5. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Wartezeit
- Ackerbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Lupine-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
- NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
- NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
- NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
- NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Okra | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | Tomate: 7 Tage; Aubergine: 7 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage; Okra: 7 Tage | – |
- Stadium
- bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Tomate: 7 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 7 Tage
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage
- Wartezeit
- Okra: 7 Tage
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| Gurke, Zucchini, Garten-Kürbis, Melone, Wassermelone | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | Gurke: 7 Tage; Zucchini: 7 Tage; Garten-Kürbis: 7 Tage; Melone: 7 Tage; Wassermelone: 7 Tage | – |
- Stadium
- bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Gurke: 7 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 7 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 7 Tage
- Wartezeit
- Melone: 7 Tage
- Wartezeit
- Wassermelone: 7 Tage
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| Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten, frische Kräuter | Nacktschnecken | 5 kg/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 10 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht
- Zeitpunkt
- Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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