| Weinrebe | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Beerenobst (außer Erdbeere) | Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kartoffel | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | 7 Tage | – |
- Stadium
- bis Laubblätter und Stängel abgestorben, Stängel ausgeblichen und trocken
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Kartoffel: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Kohlrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Blattscheide des Fahnenblatts verlängert sich
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Blumenkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Brokkoli: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Salat-Arten | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Blattscheide des Fahnenblatts verlängert sich
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spinat | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Blattscheide des Fahnenblatts verlängert sich
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Spinat: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| frische Kräuter | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Blattscheide des Fahnenblatts verlängert sich
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hülsengemüse | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Hülsengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hülsengemüse | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Hülsenfrüchte (trocken): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuckermais | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Zuckermais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Erntegut (Stadium zur Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen, z.B. Vorratsschutz, außer Saatgutbehandlung = 00)
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Erntegut (Stadium zur Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen, z.B. Vorratsschutz, außer Saatgutbehandlung = 00)
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Schnittblumen | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Erntegut (Stadium zur Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen, z.B. Vorratsschutz, außer Saatgutbehandlung = 00)
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Schnittblumen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Schnittblumen | Nacktschnecken | 0,5 g/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- bis Erntegut (Stadium zur Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen, z.B. Vorratsschutz, außer Saatgutbehandlung = 00)
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,5 g/m²
- Wartezeit
- Schnittblumen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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