| Winterweichweizen | Halmfestigung | 0,4 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wintergerste | Halmfestigung | 0,8 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Winterroggen | Halmfestigung | 0,6 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterroggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Triticale | Halmfestigung | 0,6 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Triticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Winterroggen | Halmfestigung | 0,3 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ligula (Blatthäutchen)-Stadium bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterroggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Triticale | Halmfestigung | 0,3 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ligula (Blatthäutchen)-Stadium bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,3 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Triticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommergerste | Halmfestigung | 0,6 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt)
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hafer | Halmfestigung | 0,6 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt)
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Winterraps | Standfestigkeit | 1,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien bis Einzelblüten der Hauptinfloreszenz sichtbar (geschlossen)
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VV215 Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
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| Gräser | Halmfestigung | 0,8 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt)
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gräser: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VV207 Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
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| Dinkel | Halmfestigung | 0,4 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dinkel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hartweizen | Halmfestigung | 0,6 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 1-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hartweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rotklee | Halmfestigung | 1,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 30 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht. 3-Knoten-Stadium bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rotklee: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VV207 Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
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| Rotklee | Halmfestigung | 0,75 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- 30 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht. 3-Knoten-Stadium bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1:); 0,75 l/ha (Zeitpunkt 2:)
- Wartezeit
- Rotklee: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VV207 Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
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| Wintergerste | Halmfestigung | 0,6 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 7 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
- Zeitpunkt
- Herbst
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommerweichweizen | Halmfestigung | 0,4 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis 2-Knoten-Stadium
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommerweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterweichweizen | Halmfestigung | 0,4 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterweichweizen | Halmfestigung | 0,4 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Wintergerste | Halmfestigung | 0,8 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Wintergerste | Halmfestigung | 0,8 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (erste Behandlung); 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (zweite Behandlung)
- Wartezeit
- Wintergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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