| Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 2 kg/ha | 12× | Tomate: 1 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage; Aubergine: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 2000 l/ha Wasser; max. 24 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
|
| Erdbeere | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 1 kg/ha | 12× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 12 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
|
| Zierpflanzen (außer Rosen, Baumschulgehölzpflanzen) | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 2 kg/ha | 24× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 24 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Baumschulgehölzpflanzen, Rosen)
|
| Zucchini, Patisson, Gurke | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 2 kg/ha | 36× | Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Gurke: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
|
| Melone | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 2 kg/ha | 12× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 24 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
|
| Baumschulgehölzpflanzen (außer Rosen) | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 2 kg/ha | 24× | – | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
|
| Rosen, Schnittblumen | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 3 kg/ha | 24× | – | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 kg/ha in 2000 bis 3000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Wartezeit
- Schnittblumen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
|
| Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 2 kg/ha | 12× | Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage; Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Erdbeere | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 1 kg/ha | 12× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1 kg/ha in 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Zierpflanzen (außer Rosen, Baumschulgehölzpflanzen) | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 2 kg/ha | 24× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Baumschulgehölzpflanzen, Rosen)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Zucchini, Patisson, Gurke | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 2 kg/ha | 36× | Gurke: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Melone | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 2 kg/ha | 12× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Baumschulgehölzpflanzen (außer Rosen) | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 2 kg/ha | 24× | – | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Rosen, Schnittblumen | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus | 3 kg/ha | 24× | – | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 kg/ha in 2000 bis 3000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Schnittblumen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere | Blattläuse | 2 kg/ha | 36× | Rote Johannisbeere: 1 Tage; Schwarze Johannisbeere: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Rote Johannisbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Schwarze Johannisbeere: 1 Tage
|
| Blattgemüse | Blattläuse, Thrips spp. | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Blattgemüse: 1 Tage
|
| Hülsengemüse | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus, Thrips spp., Blattläuse | 1 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 36 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Hülsengemüse: 1 Tage
|
| Hülsengemüse | Blattläuse | 1 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1 kg/ha in 1000 l/ha Wasser (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome); max. 36 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Hülsengemüse: 1 Tage
|
| Zucchini, Patisson, Gurke | Blattläuse, Thrips spp. | 2 kg/ha | 36× | Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Gurke: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
|
| Aubergine | Blattläuse, Woll- oder Schmierläuse | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
|
| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Blattläuse | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
|
| Kohlgemüse | Blattläuse, Thrips spp., Tabakmottenschildlaus | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Kohlgemüse: 1 Tage
|
| Radieschen, Rettich | Thrips spp. | 2 kg/ha | 96× | Radieschen: 1 Tage; Rettich: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 192 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Radieschen: 1 Tage
- Wartezeit
- Rettich: 1 Tage
|
| Möhre | Blattläuse, Thrips spp. | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Möhre: 1 Tage
|
| frische Kräuter | Blattläuse | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- frische Kräuter: 1 Tage
|
| Schnittpetersilie | Tabakmottenschildlaus | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Schnittpetersilie: 1 Tage
|
| Schnittblumen | Blattläuse, Thrips spp. | 2 kg/ha | 24× | – | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 48 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Schnittblumen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
|
| Baumschulgehölzpflanzen | Thrips spp. | 2 kg/ha | 24× | – | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 48 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
|
| Gewürzkräuter | Blattläuse | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Gewürzkräuter: 1 Tage
|
| Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere | Blattläuse | 2 kg/ha | 36× | Rote Johannisbeere: 1 Tage; Schwarze Johannisbeere: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Rote Johannisbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Schwarze Johannisbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Blattgemüse | Blattläuse, Thrips spp. | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Blattgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Hülsengemüse | Tabakmottenschildlaus, Gewächshausmottenschildlaus, Thrips spp., Blattläuse | 1 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 36 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Hülsengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Hülsengemüse | Blattläuse | 1 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1 kg/ha in 1000 l/ha Wasser (bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome); max. 36 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Hülsengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Zucchini, Patisson, Gurke | Blattläuse, Thrips spp. | 2 kg/ha | 36× | Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Gurke: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Aubergine | Blattläuse, Woll- oder Schmierläuse | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Blattläuse | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Kohlgemüse | Blattläuse, Thrips spp., Tabakmottenschildlaus | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Kohlgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Radieschen, Rettich | Thrips spp. | 2 kg/ha | 96× | Radieschen: 1 Tage; Rettich: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 192 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Radieschen: 1 Tage
- Wartezeit
- Rettich: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Möhre | Blattläuse, Thrips spp. | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Möhre: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| frische Kräuter | Blattläuse | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- frische Kräuter: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Schnittpetersilie | Tabakmottenschildlaus | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Schnittpetersilie: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Schnittblumen | Blattläuse, Thrips spp. | 2 kg/ha | 24× | – | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 48 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Schnittblumen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Baumschulgehölzpflanzen | Thrips spp. | 2 kg/ha | 24× | – | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 48 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Gewürzkräuter | Blattläuse | 2 kg/ha | 36× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ganzjährig , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser; max. 72 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Gewürzkräuter: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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