Fine Agrochemicals Ltd.

NOVAGIB

Datenblatt

zugelassen noch 8 Monate Zulassung bis 15.07.2027

Wirkstoff
Gibberelline (GA4/GA7) 10 g/l
Wirkungsbereich
Wachstumsregler · Wasserlösliches Konzentrat
Zulassungsnummer
006447-00
Gefahr
1 Hinweis →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
ApfelErhaltung der Qualität, Minderung der Fruchtberostung0,2 l/ha und je m Kronenhöhe5×– –
Stadium
Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Zweiter Fruchtfall
Zeitpunkt
nach der Blüte
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,2 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 bis 750 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ApfelErhaltung der Qualität, Minderung der Fruchtberostung0,25 l/ha und je m Kronenhöhe4×– –
Stadium
Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Zweiter Fruchtfall
Zeitpunkt
nach der Blüte
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,25 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 bis 750 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 7 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Umwelt

  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN100 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH962 In der Gebrauchsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass nach einer Behandlung mit Gibberellinen eine Förderung des Triebwachstums und eine Verminderung der Blütenanzahl im auf die Behandlung folgenden Jahr nicht auszuschließen ist.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Fine Agrochemicals Ltd.
Vertriebsfirmen
ADAMA Deutschland GmbH
Zulassungsbeginn
21.03.2013
Zulassungsende
15.07.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026