Corteva Agriscience Germany GmbH

Orondis Plus

Datenblatt

zugelassen noch 16 Monate Zulassung bis 03.03.2028

Wirkstoff
Oxathiapiprolin 100 g/l
Wirkungsbereich
Fungizid · Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
Zulassungsnummer
00A426-00
Gefahr
Signalwort Achtung · 2 Piktogramme, 13 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Knoblauch, Schalotte, SpeisezwiebelFalscher Mehltau (Peronospora destructor)0,2 l/ha3×Knoblauch: 7 Tage; Schalotte: 7 Tage; Speisezwiebel: 7 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Zwiebellaub abgestorben; Zwiebelhals trocken; physiologische Ruhe. Bei Porree: Wachstum abgeschlossen; sortentypische Schaftlänge und -durchmesser erreicht
Zeitpunkt
ab Frühjahr; bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,2 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser (nach Auflauf)
Wartezeit
Knoblauch: 7 Tage
Wartezeit
Schalotte: 7 Tage
Wartezeit
Speisezwiebel: 7 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
SalateFalscher Mehltau (Bremia lactucae)0,15 l/ha2×7 Tage –
Stadium
5. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
ab Frühjahr; bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,15 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Salate: 7 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

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Auflagen für das Mittel 21 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFF9 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F9
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS07 Ausrufezeichen
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Achtung

H-Sätze

  • EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
  • P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Corteva Agriscience Germany GmbH
Vertriebsfirmen
Syngenta Agro GmbH
Zulassungsbeginn
28.01.2020
Zulassungsende
03.03.2028
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026