| Birne, Apfel | Schorf (Venturia spp.) | 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe | 5× | Apfel: 21 Tage; Birne: 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ausgenommen BBCH 60-69 , bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe
- Wartezeit
- Apfel: 21 Tage
- Wartezeit
- Birne: 21 Tage
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 75% 20 m, 90% 15 m
- NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NT204 Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten.
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
- WP747 In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
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| Himbeere | Rutensterben (Didymella applanata) | 1,5 kg/ha | 1× | – | NW 15 m |
- Zeitpunkt
- nach der Beerenernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 kg/ha
- Wartezeit
- Himbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW605
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% * m
- NT204 Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten.
- NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Brombeere | Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) | 1,5 kg/ha | 1× | – | NW 15 m |
- Zeitpunkt
- nach der Beerenernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 kg/ha
- Wartezeit
- Brombeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW605
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% * m
- NT204 Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten.
- NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Apfel | Obstbaumkrebs (Nectria galligena) | 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Ernte ; bei Blattfall
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe
- Wartezeit
- Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NT204 Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten.
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Heidelbeere | Triebsterben (Godronia cassandrae) | 1,5 kg/ha | 1× | – | NW 15 m |
- Zeitpunkt
- nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 kg/ha
- Wartezeit
- Heidelbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW605
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% * m
- NT204 Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten.
- NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Süßkirsche | Bitterfäule (Glomerella cingulata) | 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe | 1× | 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ausgenommen BBCH 60-69 , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe
- Wartezeit
- Süßkirsche: 21 Tage
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NT204 Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten.
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sauerkirsche | Bitterfäule (Glomerella cingulata) | 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe | 1× | 21 Tage | – |
- Stadium
- Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe
- Wartezeit
- Sauerkirsche: 21 Tage
- NW607
- Abstand mit Abdriftminderung: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m
- NT204 Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten.
- NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- ST1203 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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| Erdbeere | Colletotrichum, Botrytis cinerea | 1,5 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blüten (Primär- oder A-Blüte) offen bis Vollblüte: B- und C-Blüten geöffnet; erste Blütenblätter fallen ab
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1,5 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 21 Tage
- NZ113 Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
- SF276-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
- SF277-VEOS Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
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