| Zuckerrübe, Futterrübe | Rübenrost (Uromyces betae) | 0,6 l/ha | 2× | Zuckerrübe: 28 Tage; Futterrübe: 28 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 28 Tage
- Wartezeit
- Futterrübe: 28 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW705 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
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| Zuckerrübe, Futterrübe | Cercospora beticola | 0,6 l/ha | 2× | Zuckerrübe: 28 Tage; Futterrübe: 28 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 28 Tage
- Wartezeit
- Futterrübe: 28 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW705 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
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| Winterweichweizen, Sommerweichweizen | Fusarium-Arten | 0,5 l/ha | 1× | Winterweichweizen: 35 Tage; Sommerweichweizen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterweichweizen: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommerweichweizen: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Winterweichweizen, Sommerweichweizen | Braunrost (Puccinia recondita) | 0,5 l/ha | 2× | Winterweichweizen: 35 Tage; Sommerweichweizen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterweichweizen: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommerweichweizen: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Winterweichweizen, Sommerweichweizen | Gelbrost (Puccinia striiformis) | 0,5 l/ha | 2× | Winterweichweizen: 35 Tage; Sommerweichweizen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterweichweizen: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommerweichweizen: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Winterweichweizen, Sommerweichweizen | Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) | 0,5 l/ha | 2× | Winterweichweizen: 35 Tage; Sommerweichweizen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterweichweizen: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommerweichweizen: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
- WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Wintergerste, Sommergerste | Zwergrost (Puccinia hordei) | 0,5 l/ha | 2× | Wintergerste: 35 Tage; Sommergerste: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintergerste: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommergerste: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Wintergerste, Sommergerste | Rhynchosporium secalis | 0,5 l/ha | 2× | Wintergerste: 35 Tage; Sommergerste: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintergerste: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommergerste: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Winterroggen, Sommerroggen | Braunrost (Puccinia recondita) | 0,5 l/ha | 2× | Winterroggen: 35 Tage; Sommerroggen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterroggen: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommerroggen: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Winterroggen, Sommerroggen | Gelbrost (Puccinia striiformis) | 0,5 l/ha | 2× | Winterroggen: 35 Tage; Sommerroggen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterroggen: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommerroggen: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Winterroggen, Sommerroggen | Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) | 0,5 l/ha | 2× | Winterroggen: 35 Tage; Sommerroggen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterroggen: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommerroggen: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Winterroggen, Sommerroggen | Braunrost (Puccinia recondita f. sp. tritici) | 0,5 l/ha | 2× | Winterroggen: 35 Tage; Sommerroggen: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterroggen: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommerroggen: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Wintertriticale, Sommertriticale | Braunrost (Puccinia recondita) | 0,5 l/ha | 2× | Wintertriticale: 35 Tage; Sommertriticale: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintertriticale: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommertriticale: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Wintertriticale, Sommertriticale | Gelbrost (Puccinia striiformis) | 0,5 l/ha | 2× | Wintertriticale: 35 Tage; Sommertriticale: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintertriticale: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommertriticale: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Wintertriticale, Sommertriticale | Septoria-Arten (Septoria spp.) | 0,5 l/ha | 2× | Wintertriticale: 35 Tage; Sommertriticale: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintertriticale: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommertriticale: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Wintertriticale, Sommertriticale | Braunrost (Puccinia recondita f. sp. tritici) | 0,5 l/ha | 2× | Wintertriticale: 35 Tage; Sommertriticale: 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wintertriticale: 35 Tage
- Wartezeit
- Sommertriticale: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Dinkel | Fusarium-Arten | 0,5 l/ha | 1× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dinkel: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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| Dinkel | Braunrost (Puccinia recondita) | 0,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dinkel: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Dinkel | Gelbrost (Puccinia striiformis) | 0,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dinkel: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Dinkel | Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) | 0,5 l/ha | 2× | 35 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Dinkel: 35 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
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| Winterraps, Sommerraps | Sclerotinia sclerotiorum | 0,5 l/ha | 1× | Winterraps: 56 Tage; Sommerraps: 56 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- ca. 10 % der Blüten am Haupttrieb offen bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 56 Tage
- Wartezeit
- Sommerraps: 56 Tage
- NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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