| Gerste, Buchweizen, Mais, Hirse, Hafer, Reis, Roggen, Sorghum-Hirse, Weizen | Insekten | 34 g/t | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung
- Wartezeit
- Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Buchweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Gerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Hirse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Roggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sorghum-Hirse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Gerste, Buchweizen, Mais, Hirse, Hafer, Reis, Roggen, Sorghum-Hirse, Weizen | Insekten (außer Khaprakäfer) | 34 g/t | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · gasdichte Silozelle mit Kreislaufbegasung
- Wartezeit
- Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Buchweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Gerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Hirse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Roggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sorghum-Hirse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Gerste, Buchweizen, Mais, Hirse, Hafer, Reis, Roggen, Sorghum-Hirse, Weizen | Insekten | 42 g/t | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Buchweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Gerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Hirse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Roggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sorghum-Hirse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Gerste, Buchweizen, Mais, Hirse, Hafer, Reis, Roggen, Sorghum-Hirse, Weizen | Insekten | 42 g/t | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen
- Wartezeit
- Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Buchweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Gerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Hirse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Roggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sorghum-Hirse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Gerste, Buchweizen, Mais, Hirse, Hafer, Reis, Roggen, Sorghum-Hirse, Weizen | Insekten | 42 g/t | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe
- Wartezeit
- Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Buchweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Gerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Hirse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Roggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Sorghum-Hirse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Getreideerzeugnisse (Mehle) | Insekten | 30 g/m³ | 1× | 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Getreideerzeugnisse (Mehle): 21 Tage
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| Getreideerzeugnisse (Flocken) | Insekten | 30 g/m³ | 1× | 7 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Getreideerzeugnisse (Flocken): 7 Tage
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| Stärke | Insekten | 30 g/m³ | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Stärke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Expeller | Insekten | 30 g/m³ | 1× | 7 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Expeller: 7 Tage
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| Hülsenfrüchte (trocken) | Insekten | 30 g/m³ | 1× | 42 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Hülsenfrüchte (trocken): 42 Tage
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| Gewürze | Insekten | 30 g/m³ | 1× | 14 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Gewürze: 14 Tage
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| Räume | Insekten | 15 g/m³ | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · leere Silozellen
- Wartezeit
- Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Räume | Insekten | 15 g/m³ | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor der Einlagerung , bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in leeren Räumen
- Wartezeit
- Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Kaffee | Insekten | 30 g/m³ | 1× | 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Kaffee: 21 Tage
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| Kakao | Insekten | 30 g/m³ | 1× | 21 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Kakao: 21 Tage
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| Trockengemüse | Insekten | 30 g/m³ | 1× | 7 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Trockengemüse: 7 Tage
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| Tee, Teeähnliche Erzeugnisse | Insekten | 30 g/m³ | 1× | Tee: 42 Tage; Teeähnliche Erzeugnisse: 42 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Tee: 42 Tage
- Wartezeit
- Teeähnliche Erzeugnisse: 42 Tage
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| Säcke | Insekten | 15 g/m³ | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · leere Säcke in hinreichend gasdichten Räumen
- Wartezeit
- Säcke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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