Agronaturalis Ltd.

Pilzfrei AF

Datenblatt

zugelassen noch 11 Jahre Zulassung bis 31.10.2037

Wirkstoff
Kaliumhydrogencarbonat 4.25 g/l
Wirkungsbereich
Fungizid · Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung
Zulassungsnummer
02A325-62
Gefahr
2 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Echte Mehltaupilze60 ml/m²8×Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage –
Stadium
Keimbläter voll entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Tomate: 1 Tage
Wartezeit
Aubergine: 1 Tage
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ApfelSchorf (Venturia spp.)50 ml/m² und je m Kronenhöhe5×1 Tage –
Stadium
Beginn des Blattknospenaufbruchs: erstes Blattgrün gerade sichtbar bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
50 ml/m² und je m Kronenhöhe; 100 ml/m² (max. Aufwandmenge pro Behandlung:)
Wartezeit
Apfel: 1 Tage
  • NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP7371 Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
  • WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
GurkeEchte Mehltaupilze60 ml/m²8×1 Tage –
Stadium
Keimblätter voll entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HopfenEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)40 ml/m²5×1 Tage –
Stadium
10 % der Gerüsthöhe erreicht bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb, Aroma ausgeprägt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Hopfenbau · Freiland
Aufwand
40 ml/m² (bis BBCH 37:); 66 ml/m² (bis BBCH 55:); 100 ml/m² (über BBCH 55:)
Wartezeit
Hopfen: 1 Tage
  • NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ApfelFliegenschmutzkrankheit (Schizothyrium pomi)50 ml/m² und je m Kronenhöhe5×1 Tage –
Stadium
Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgröße) bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
50 ml/m² und je m Kronenhöhe; 100 ml/m² (max. Aufwandmenge pro Behandlung:)
Wartezeit
Apfel: 1 Tage
  • NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP7371 Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
Johannisbeerartiges BeerenobstEchte Mehltaupilze100 ml/m²5×1 Tage –
Stadium
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Himbeerartiges BeerenobstEchter Mehltau (Podosphaera aphanis), Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis)100 ml/m²5×1 Tage –
Stadium
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeereEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)60 ml/m²8×1 Tage –
Stadium
Schieben des ersten Laubblattes bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gurke, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Zucchini, Patisson, FlaschenkürbisEchte Mehltaupilze30 ml/m²6×Gurke: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
TomateEchte Mehltaupilze30 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Tomate: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WeinrebeEchter Mehltau (Uncinula necator)40 ml/m²5×1 Tage –
Stadium
"Gescheine" (Infloreszenzen) sind voll entwickelt; die Einzelblüten spreizen sich bis Weichwerden der Beeren
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
40 ml/m² (Basisaufwand:); 80 ml/m² (ES 61:); 100 ml/m² (ES 71:); 100 ml/m² (ES 75:)
Wartezeit
Weinrebe: 1 Tage
  • NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HülsengemüseEchte Mehltaupilze30 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 10 % der Hülsen sind ausgereift (Bohnen hart)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BlumenkohleEchter Mehltau (Erysiphe cruciferarum)60 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Blumenkohle: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)Echte Mehltaupilze60 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KohlrabiEchte Mehltaupilze60 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Kohlrabi: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RosenEchter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)100 ml/m²5×– –
Stadium
Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Wartezeit
Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Johannisbeerartiges BeerenobstEchte Mehltaupilze100 ml/m²5×1 Tage –
Stadium
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wurzel- und KnollengemüseEchte Mehltaupilze60 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Himbeerartiges BeerenobstEchter Mehltau (Podosphaera aphanis), Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis)100 ml/m²5×1 Tage –
Stadium
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Wartezeit
Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeereEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)60 ml/m²8×1 Tage –
Stadium
Schieben des ersten Laubblattes bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gurke, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Zucchini, Patisson, FlaschenkürbisEchte Mehltaupilze30 ml/m²6×Gurke: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
TomateEchte Mehltaupilze30 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Tomate: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HülsengemüseEchte Mehltaupilze30 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis Vollreife: Hülsen sind ausgereift (Bohnen hart)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BlumenkohleEchter Mehltau (Erysiphe cruciferarum)60 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Wartezeit
Blumenkohle: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)Echte Mehltaupilze60 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Wartezeit
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KohlrabiEchte Mehltaupilze60 ml/m²6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Wartezeit
Kohlrabi: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 14 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • LM101 Pflanzenschutzmittel nicht über 40 °C lagern.
  • VA800 Behälter vor Gebrauch schütteln.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFUN Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

P-Sätze

  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Agronaturalis Ltd.
Vertriebsfirmen
SBM Life Science GmbH
Zulassungsbeginn
24.10.2024
Zulassungsende
31.10.2037
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026