| Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Echte Mehltaupilze | 60 ml/m² | 8× | Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimbläter voll entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Apfel | Schorf (Venturia spp.) | 50 ml/m² und je m Kronenhöhe | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Beginn des Blattknospenaufbruchs: erstes Blattgrün gerade sichtbar bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 50 ml/m² und je m Kronenhöhe; 100 ml/m² (max. Aufwandmenge pro Behandlung:)
- Wartezeit
- Apfel: 1 Tage
- NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP7371 Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
- WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
- WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Gurke | Echte Mehltaupilze | 60 ml/m² | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hopfen | Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) | 40 ml/m² | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 10 % der Gerüsthöhe erreicht bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb, Aroma ausgeprägt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Hopfenbau · Freiland
- Aufwand
- 40 ml/m² (bis BBCH 37:); 66 ml/m² (bis BBCH 55:); 100 ml/m² (über BBCH 55:)
- Wartezeit
- Hopfen: 1 Tage
- NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Apfel | Fliegenschmutzkrankheit (Schizothyrium pomi) | 50 ml/m² und je m Kronenhöhe | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgröße) bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 50 ml/m² und je m Kronenhöhe; 100 ml/m² (max. Aufwandmenge pro Behandlung:)
- Wartezeit
- Apfel: 1 Tage
- NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WP7371 Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
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| Johannisbeerartiges Beerenobst | Echte Mehltaupilze | 100 ml/m² | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Himbeerartiges Beerenobst | Echter Mehltau (Podosphaera aphanis), Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) | 100 ml/m² | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) | 60 ml/m² | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Schieben des ersten Laubblattes bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Zucchini, Patisson, Flaschenkürbis | Echte Mehltaupilze | 30 ml/m² | 6× | Gurke: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Tomate | Echte Mehltaupilze | 30 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weinrebe | Echter Mehltau (Uncinula necator) | 40 ml/m² | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- "Gescheine" (Infloreszenzen) sind voll entwickelt; die Einzelblüten spreizen sich bis Weichwerden der Beeren
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 40 ml/m² (Basisaufwand:); 80 ml/m² (ES 61:); 100 ml/m² (ES 71:); 100 ml/m² (ES 75:)
- Wartezeit
- Weinrebe: 1 Tage
- NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hülsengemüse | Echte Mehltaupilze | 30 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 10 % der Hülsen sind ausgereift (Bohnen hart)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Hülsengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blumenkohle | Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum) | 60 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Blumenkohle: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) | Echte Mehltaupilze | 60 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlrabi | Echte Mehltaupilze | 60 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Kohlrabi: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rosen | Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) | 100 ml/m² | 5× | – | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Johannisbeerartiges Beerenobst | Echte Mehltaupilze | 100 ml/m² | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wurzel- und Knollengemüse | Echte Mehltaupilze | 60 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Himbeerartiges Beerenobst | Echter Mehltau (Podosphaera aphanis), Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) | 100 ml/m² | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) | 60 ml/m² | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Schieben des ersten Laubblattes bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Zucchini, Patisson, Flaschenkürbis | Echte Mehltaupilze | 30 ml/m² | 6× | Gurke: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Tomate | Echte Mehltaupilze | 30 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hülsengemüse | Echte Mehltaupilze | 30 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis Vollreife: Hülsen sind ausgereift (Bohnen hart)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 30 ml/m² (Pflanzengröße bis 50 cm); 45 ml/m² (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 60 ml/m² (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Hülsengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blumenkohle | Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum) | 60 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Blumenkohle: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) | Echte Mehltaupilze | 60 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlrabi | Echte Mehltaupilze | 60 ml/m² | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Kohlrabi: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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