| Raps | Stängelfäule (Sclerotinia sclerotiorum) | 0,2 l/ha | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- Herbst und Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weizen | Fusarium-Arten | 0,2 l/ha | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- Herbst und Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weizen | Septoria-Arten (Septoria spp.) | 0,2 l/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- Herbst und Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommergerste | Fusarium-Arten | 0,2 l/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommergerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weinrebe | Graufäule (Botrytis cinerea) | 0,1 l/ha | 4× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 80 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
- Zeitpunkt
- ab abgehender Blüte bis bei Traubenreife
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,1 l/ha (Basisaufwand:); 0,1 l/ha (ES 61:); 0,2 l/ha (ES 71:); 0,3 l/ha (ES 75:)
- Wartezeit
- Weinrebe: 1 Tage
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuckerrübe, Futterrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Blattfleckenkrankheit (Cercospora beticola) | 0,2 l/ha | 3× | Zuckerrübe: 1 Tage; Futterrübe: 1 Tage; Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 1 Tage | – |
- Stadium
- Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 1 Tage
- Wartezeit
- Futterrübe: 1 Tage
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weinrebe | Graufäule (Botrytis cinerea) | 1 ml/100 m² | 4× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 80 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
- Zeitpunkt
- ab abgehender Blüte bis bei Traubenreife
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 1 ml/100 m² (Basisaufwand:); 1 ml/100 m² (ES 61:); 2 ml/100 m² (ES 71:); 3 ml/100 m² (ES 75:)
- Wartezeit
- Weinrebe: 1 Tage
- HS110-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
- HS206-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
- HS2101-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- HT1102-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt ST1102: "Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel."
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
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| Zuckerrübe, Futterrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Blattfleckenkrankheit (Cercospora beticola) | 2 ml/100 m² | 3× | Zuckerrübe: 1 Tage; Futterrübe: 1 Tage; Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 1 Tage | – |
- Stadium
- Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 2 ml/100 m² in 2000 bis 4000 ml/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 1 Tage
- Wartezeit
- Futterrübe: 1 Tage
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 1 Tage
- HS110-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
- HS206-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
- HS2101-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- HT1102-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt ST1102: "Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel."
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
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| Sonnenblume | Sclerotinia sclerotiorum, Botrytis cinerea, Alternaria Arten (Alternaria sp.) | 0,2 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Vollblüte: Röhrenblüten im mittleren Drittel der Scheibe blühen
- Zeitpunkt
- Frühjahr bis Sommer
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sonnenblume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Botrytis cinerea, Phytophthora cactorum | 0,2 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gemüsekulturen, Erbse, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Gurke | Pilzliche Schaderreger | 0,05 % | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,05 %
- Wartezeit
- Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Erbse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Gurke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Tomate | Botrytis cinerea, Pilzliche Schaderreger | 0,2 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Botrytis cinerea, Pilzliche Schaderreger | 0,2 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Baumschulgehölzpflanzen | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.), Rhizoctonia spp., Botrytis cinerea | 0,3 l/ha | 10× | – | – |
- Zeitpunkt
- während der Vegetationsperiode
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,3 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rasen | Fusarium-Arten, Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium-Arten (Pythium spp.), Rhizoctonia spp., Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) | 0,3 l/ha | 10× | – | – |
- Zeitpunkt
- während der Vegetationsperiode
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,3 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Oelrettich | Sclerotinia sclerotiorum, Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) | 0,2 l/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome; Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Oelrettich: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sommerweichweizen, Winterweichweizen | Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides), Puccinia-Arten | 0,2 l/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- Beginn des Schossens bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sommerweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Winterweichweizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Esskastanien-Arten | Phytophthora-Arten (Phytophthora species) | 1 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- während der Vegetationsperiode
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1 l/ha in 1000 bis 10000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Esskastanien-Arten: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Raps | Verticillium | 0,4 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
- Zeitpunkt
- während der Vegetationsperiode
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke | Botrytis cinerea, Pilzliche Blattfleckenerreger, Bodenpilze | 0,2 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- während der Vegetationsperiode
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,2 l/ha in 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- SF170-1 Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
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