BIOPREPARATY spol.s.r.o.

Polyversum

Datenblatt

zugelassen noch 12 Jahre Zulassung bis 28.02.2039

Wirkstoff
Pythium oligandrum M1 100 g/kg
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserdispergierbares Pulver
Zulassungsnummer
028470-00
Gefahr
1 Hinweis →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
RapsWurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)0,1 kg/ha2×– –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Vollblüte: ca. 50 % der Blüten am Haupttrieb offen
Zeitpunkt
Herbst und Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RapsStängelfäule (Sclerotinia sclerotiorum)0,1 kg/ha3×– –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Vollblüte: ca. 50 % der Blüten am Haupttrieb offen
Zeitpunkt
Herbst und Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WeizenFusarium-Arten0,1 kg/ha3×– –
Stadium
3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Mitte der Blüte: 50 % reife Staubgefäße
Zeitpunkt
Herbst und Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
GersteFusarium-Arten0,1 kg/ha2×– –
Stadium
5 Bestockungstriebe sichtbar bis Mitte der Blüte: 50 % reife Staubgefäße
Zeitpunkt
Herbst und Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Gerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RasenAuflaufkrankheiten0,125 kg/ha1×– –
Zeitpunkt
vor der Saat
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,125 kg/ha
Wartezeit
Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • SF606-1 Es ist sicherzustellen, dass beim Reinigen der Beizanlage Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
  • SF607 Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
  • SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • ST1202 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Sojabohne, Lupine-ArtenAuflaufkrankheiten0,25 kg/ha1×– –
Zeitpunkt
vor der Saat
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,25 kg/ha
Wartezeit
Sojabohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Lupine-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • SF606-1 Es ist sicherzustellen, dass beim Reinigen der Beizanlage Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
  • SF607 Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
  • SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • ST1202 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Sojabohne, Lupine-ArtenColletotrichum, Sclerotinia sclerotiorum0,1 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Sojabohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Lupine-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
MohnHelminthosporium-Arten (Helminthosporium spp.), Peronospora0,1 kg/ha3×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Mohn: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SenfAlternaria brassicae, Sclerotinia sclerotiorum, Botrytis cinerea0,1 kg/ha8×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Senf: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KohlgemüseAlternaria brassicae, Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans), Falscher Mehltau (Peronospora parasitica)0,2 kg/ha8×– –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,2 kg/ha in 300 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
GurkeAuflaufkrankheiten0,005 kg/ha1×– –
Zeitpunkt
vor der Saat
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,005 kg/ha
Wartezeit
Gurke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • SF170-1 Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
  • SF606-1 Es ist sicherzustellen, dass beim Reinigen der Beizanlage Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
  • SF607 Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
  • SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • ST1202 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
GurkeFalscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis)0,1 kg/ha8×– –
Stadium
1. Blüte am Hauptspross offen
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,1 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Gurke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • SF170-1 Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
GurkeFalscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis)0,1 kg/ha8×– –
Stadium
1. Blüte am Hauptspross offen
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Gurke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErbseAuflaufkrankheiten0,25 kg/ha1×– –
Zeitpunkt
vor der Saat
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,25 kg/ha
Wartezeit
Erbse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • SF606-1 Es ist sicherzustellen, dass beim Reinigen der Beizanlage Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
  • SF607 Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
  • SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • ST1202 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ErbseBrennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi)0,1 kg/ha2×– –
Stadium
Vollblüte: 50 % der Blüten offen
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HopfenFalscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)0,25 kg/ha1×– –
Stadium
Austrieb: Sprosse durchbrechen die Bodenoberfläche - geschnitten bis 5. Laubblattpaar ist entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Einsatz
Hopfenbau · Freiland
Aufwand
0,25 kg/ha
Wartezeit
Hopfen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HopfenFusarium, Verticillium0,2 kg/ha1×– –
Zeitpunkt
vor dem Pflanzen
Einsatz
Hopfenbau · Freiland
Aufwand
0,2 kg/ha
Wartezeit
Hopfen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HopfenFusarium, Verticillium0,2 kg/ha8×– –
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen
Einsatz
Hopfenbau · Freiland
Aufwand
0,2 kg/ha
Wartezeit
Hopfen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeerePhytophthora fragariae, Phytophthora cactorum0,2 kg/ha1×– –
Zeitpunkt
vor dem Pflanzen
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,2 kg/ha
Wartezeit
Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeerePhytophthora fragariae, Phytophthora cactorum0,2 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,2 kg/ha
Wartezeit
Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WeinrebeGraufäule (Botrytis cinerea)0,2 kg/ha1×– –
Zeitpunkt
vor dem Pflanzen
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
0,2 kg/ha
Wartezeit
Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WeinrebeGraufäule (Botrytis cinerea)0,2 kg/ha8×– –
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
0,2 kg/ha
Wartezeit
Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WeinrebeBotrytis cinerea, Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)0,25 kg/ha8×– –
Stadium
Fruchtentwicklung
Zeitpunkt
ab Fruchtansatz
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
0,25 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BaumschulgehölzpflanzenAuflaufkrankheiten0,2 kg/ha1×– –
Zeitpunkt
vor dem Pflanzen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,2 kg/ha
Wartezeit
Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
BaumschulgehölzpflanzenAuflaufkrankheiten0,05 kg/ha1×– –
Zeitpunkt
vor der Saat
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,05 kg/ha
Wartezeit
Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • SF606-1 Es ist sicherzustellen, dass beim Reinigen der Beizanlage Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
  • SF607 Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
  • SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • ST1202 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

25 von 25 Anwendungen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 17 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFUN Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
BIOPREPARATY spol.s.r.o.
Vertriebsfirmen
DE SANGOSSE, UPL Europe Ltd.
Zulassungsbeginn
25.02.2025
Zulassungsende
28.02.2039
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026