Danstar Ferment AG

PRESTOP (WP)

Datenblatt

zugelassen noch 8 Jahre Zulassung bis 31.03.2035

Wirkstoff
Clonostachys rosea Stamm J1446 (vormals Gliocladium catenulatum) 180 g/kg
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserdispergierbares Pulver
Zulassungsnummer
027495-00
Gefahr
2 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Blattgemüse und frische Kräuter, KohlgemüsePythium-Arten (Pythium spp.), Fusarium-Arten, Rhizoctonia spp.10 g/m²3×– –
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
10 g/m² in 0,5 bis 1 l/m² Wasser
Wartezeit
Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Blattgemüse und frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
FruchtgemüsePythium-Arten (Pythium spp.), Fusarium-Arten, Rhizoctonia spp., Phytophthora-Arten (Phytophthora species)0,25 g pro Pflanze6×1 Tage –
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen oder nach dem Topfen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,25 g pro Pflanze
Wartezeit
Fruchtgemüse: 1 Tage
FruchtgemüsePythium-Arten (Pythium spp.), Fusarium-Arten, Rhizoctonia spp., Phytophthora-Arten (Phytophthora species)10 g/m²6×1 Tage –
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen oder nach dem Topfen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
10 g/m² in 1 bis 2 l/m² Wasser
Wartezeit
Fruchtgemüse: 1 Tage
FruchtgemüseStängelfäule (Didymella lycopersici), Botrytis cinerea1 g/m²6×1 Tage –
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen oder nach dem Topfen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1 g/m² in 0,05 bis 0,2 l/m² Wasser
Wartezeit
Fruchtgemüse: 1 Tage
GemüsekulturenPythium-Arten (Pythium spp.), Fusarium-Arten, Rhizoctonia spp.0,5 g/l Substrat6×1 Tage –
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,5 g/l Substrat
Wartezeit
Gemüsekulturen: 1 Tage
FruchtgemüsePythium-Arten (Pythium spp.), Rhizoctonia spp., Fusarium-Arten, Botrytis cinerea1 g/m²6×– –
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1 g/m² in 0,1 bis 0,2 l/m² Wasser
Wartezeit
Fruchtgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
FruchtgemüsePythium-Arten (Pythium spp.), Rhizoctonia spp., Fusarium-Arten, Botrytis cinerea10 g/m²6×– –
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
10 g/m² in 0,5 bis 1 l/m² Wasser
Wartezeit
Fruchtgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
ZierpflanzenPythium-Arten (Pythium spp.), Fusarium-Arten, Rhizoctonia spp., Phytophthora-Arten (Phytophthora species)0,25 g pro Pflanze6×– –
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen oder nach dem Topfen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,25 g pro Pflanze
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
ZierpflanzenPythium-Arten (Pythium spp.), Fusarium-Arten, Rhizoctonia spp., Phytophthora-Arten (Phytophthora species)10 g/m²6×– –
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen oder nach dem Topfen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
10 g/m² in 1 bis 2 l/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
ZierpflanzenBotrytis cinerea1 g/m²6×– –
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen oder nach dem Topfen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1 g/m² in 0,2 l/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
ZierpflanzenPythium-Arten (Pythium spp.), Fusarium-Arten, Rhizoctonia spp.0,5 g/l Substrat6×– –
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,5 g/l Substrat
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
ZierpflanzenPythium-Arten (Pythium spp.), Rhizoctonia spp., Fusarium-Arten, Botrytis cinerea1 g/m²6×– –
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1 g/m² in 0,1 bis 0,2 l/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Blattgemüse und frische Kräuter, KohlgemüseRhizoctonia spp., Pythium-Arten (Pythium spp.), Fusarium-Arten10 g/m²3×– –
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · geschlossene Kultivierungsanlagen in Gebäuden
Aufwand
10 g/m² in 0,5 bis 1 l/m² Wasser
Wartezeit
Blattgemüse und frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
  • SF261-1 Es ist sicherzustellen, dass Räume mit geschlossenen Kultivierungsanlagen während der Applikation nicht durch unbeteiligte Personen betreten werden können. Unbeteiligte Personen dürfen diese Räume erst betreten, wenn diese gelüftet worden sind.
ZierpflanzenBodenpilze, Phytophthora-Arten (Phytophthora species)10 g/m²6×– –
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen oder nach dem Topfen oder nach der Saat
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
10 g/m² in 1 bis 3 l/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 16 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
  • WMFBM02 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM02
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

P-Sätze

  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Danstar Ferment AG
Vertriebsfirmen
Biofa GmbH
Zulassungsbeginn
30.06.2022
Zulassungsende
31.03.2035
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026