| Zierpflanzen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 2,5 l/ha | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2,5 l/ha in 2000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- VN4061 Wurzel- und Zwiebelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 120 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Blatt-, Frucht-, Kohl-, Hülsen- und Stängelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 60 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Diese Beschränkung gilt nicht für Kulturen, bei denen eine direkte Applikation von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Propamocarb zugelassen oder genehmigt ist.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
|
| Zierpflanzen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 25 ml/100 m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 25 ml/100 m² in 20 l/100 m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- VN4061 Wurzel- und Zwiebelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 120 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Blatt-, Frucht-, Kohl-, Hülsen- und Stängelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 60 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Diese Beschränkung gilt nicht für Kulturen, bei denen eine direkte Applikation von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Propamocarb zugelassen oder genehmigt ist.
- WH9152 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
|
| Salate | Falscher Mehltau (Bremia lactucae) | 2,5 l/ha | 5× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 l/ha in 600 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salate: 21 Tage
- NG402 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VN4061 Wurzel- und Zwiebelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 120 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Blatt-, Frucht-, Kohl-, Hülsen- und Stängelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 60 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Diese Beschränkung gilt nicht für Kulturen, bei denen eine direkte Applikation von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Propamocarb zugelassen oder genehmigt ist.
|
| Salate | Falscher Mehltau (Bremia lactucae) | 25 ml/100 m² | 5× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 25 ml/100 m² in 6 bis 10 l/100 m² Wasser
- Wartezeit
- Salate: 21 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VN4061 Wurzel- und Zwiebelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 120 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Blatt-, Frucht-, Kohl-, Hülsen- und Stängelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 60 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Diese Beschränkung gilt nicht für Kulturen, bei denen eine direkte Applikation von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Propamocarb zugelassen oder genehmigt ist.
|
| Gurke | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) | 2,5 l/ha | 4× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 l/ha
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- NG402 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VN4061 Wurzel- und Zwiebelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 120 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Blatt-, Frucht-, Kohl-, Hülsen- und Stängelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 60 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Diese Beschränkung gilt nicht für Kulturen, bei denen eine direkte Applikation von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Propamocarb zugelassen oder genehmigt ist.
|
| Gurke | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) | 25 ml/100 m² | 4× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- VN4061 Wurzel- und Zwiebelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 120 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Blatt-, Frucht-, Kohl-, Hülsen- und Stängelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 60 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Diese Beschränkung gilt nicht für Kulturen, bei denen eine direkte Applikation von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Propamocarb zugelassen oder genehmigt ist.
|
| Salate, Endivien | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat und vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 2 bis 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Endivien: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Salate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Salate, Endivien | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 5× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat und vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 2 bis 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Endivien: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Salate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Gurke | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 4× | – | – |
- Stadium
- bis 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- vor dem Pflanzen und nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 6 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Gurke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Gurke | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 4× | – | – |
- Stadium
- bis 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- vor dem Pflanzen und nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 6 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Gurke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Kohlgemüse | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat und vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 2 bis 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Kohlgemüse | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat und vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 2 bis 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- bis 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- vor dem Pflanzen und nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 6 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- bis 4. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- vor dem Pflanzen und nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 6 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Kohlgemüse | Falscher Mehltau (Peronospora parasitica), Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Gurke | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus)
- Wartezeit
- Gurke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Gurke | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 l/ha | 6× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 l/ha in 1400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
|
| Rettich, Radieschen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 2,5 l/ha | 2× | Rettich: 14 Tage; Radieschen: 14 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2,5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rettich: 14 Tage
- Wartezeit
- Radieschen: 14 Tage
|
| Feldsalat | Pythium-Arten (Pythium spp.), Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 3 ml/m² | 2× | – | – |
- Stadium
- Trockener Samen bis Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Feldsalat: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Zucchini, Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Patisson, Moschus-Kürbis | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus)
- Wartezeit
- Zucchini: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Riesenkürbis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Patisson: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Aubergine, Tomate | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus)
- Wartezeit
- Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Tomate, Aubergine | Pythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora nicotianae | 3 l/ha | 6× | Tomate: 3 Tage; Aubergine: 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Tomate: 3 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 3 Tage
|
| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus)
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Pythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora nicotianae | 3 l/ha | 6× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
|
| Spargel | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus)
- Aufwand
- 3 ml/m² in 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Rasen | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 2,5 l/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- NW802 Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
- SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
- SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
|
| Gemüsefenchel | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- unmittelbar nach der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus)
- Aufwand
- 3 ml/m² in 2 bis 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Gemüsefenchel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Knollensellerie | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- unmittelbar nach der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus)
- Aufwand
- 3 ml/m² in 2 bis 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Knollensellerie: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Spinat, Stielmangold, Schnittmangold | Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. spinaciae) | 2,5 l/ha | 1× | Spinat: 14 Tage; Stielmangold: 14 Tage; Schnittmangold: 14 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt entfaltet bis 6. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Spinat: 14 Tage
- Wartezeit
- Stielmangold: 14 Tage
- Wartezeit
- Schnittmangold: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| Zierpflanzen | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat und vor dem Umpflanzen
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus)
- Aufwand
- 3 ml/m² in 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
|
| Zierpflanzen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 2,5 l/ha | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Pflanzen oder nach dem Topfen
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
| frische Kräuter | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 3 ml/m² | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Saat oder nach dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 3 ml/m² in 2 bis 3 l/m² Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
|
| Blumenkohle | Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) | 2,5 l/ha | 1× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Blumenkohle: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|