Douglas BLG BVBA

ProFume

Datenblatt

zugelassen noch 15 Monate Zulassung bis 31.01.2028

Wirkstoff
Sulfurylfluorid 998 g/kg
Wirkungsbereich
Insektizid · Gas (in Druckpackung)
Zulassungsnummer
025395-00
Gefahr
Signalwort Gefahr · 3 Piktogramme, 15 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
RäumeInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · in leeren Mühlen und Speichern
Wartezeit
Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • VA244 Vorratsgüter dürfen nicht mitbehandelt werden.
RäumeInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · in leeren Räumen
Wartezeit
Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • VA244 Vorratsgüter dürfen nicht mitbehandelt werden.
RäumeInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · leere Lager
Wartezeit
Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • VA244 Vorratsgüter dürfen nicht mitbehandelt werden.
RäumeInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · leere Silozellen
Wartezeit
Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • VA244 Vorratsgüter dürfen nicht mitbehandelt werden.
RäumeInsekten1500 g h/m³1×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · in Mühlen
Wartezeit
Räume: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • VA233 Innerhalb der Mühle gelagertes Getreide ist vor der Behandlung gasdicht abzuschließen.
  • VA234 Nicht gasdicht abgeschlossene Silos und Rohrsysteme sind vor der Behandlung vollständig zu leeren.
  • VA235 Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Erzeugnisse aus technisch unvermeidbar exponiertem Getreide nicht in die Lebens- und Futtermittelkette gelangen.
  • VA236 Die Anwesenheit von Getreide-, Mahl- und Schälmühlerzeugnissen während der Behandlung ist auszuschließen.
Schalenobst (außer Walnuss)Insekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Schalenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Walnuss)
Schalenobst (außer Walnuss)Insekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · in Räumen
Wartezeit
Schalenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Walnuss)
Schalenobst (außer Walnuss)Insekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen
Wartezeit
Schalenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Walnuss)
Schalenobst (außer Walnuss)Insekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Begasungsanlagen
Wartezeit
Schalenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Walnuss)
Schalenobst (außer Walnuss)Insekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Atmosphären-Druckkammer mit Kreislaufsystem
Wartezeit
Schalenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Walnuss)
Schalenobst (außer Walnuss)Insekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Vakuumkammer mit Kreislaufbegasung
Wartezeit
Schalenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Walnuss)
Schalenobst (außer Walnuss)Insekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen
Wartezeit
Schalenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Walnuss)
WalnussInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Walnuss: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WalnussInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · in Räumen
Wartezeit
Walnuss: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WalnussInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen
Wartezeit
Walnuss: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WalnussInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Begasungsanlagen
Wartezeit
Walnuss: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WalnussInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Atmosphären-Druckkammer mit Kreislaufsystem
Wartezeit
Walnuss: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WalnussInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Vakuumkammer mit Kreislaufbegasung
Wartezeit
Walnuss: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WalnussInsekten1500 g h/m³3×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen
Wartezeit
Walnuss: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Nadelholz, LaubholzInsekten1500 g h/m³1×– –
Zeitpunkt
ganzjährig , bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Nadelholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Laubholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
KakaoInsekten780 g h/m³1×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Kakao: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
KakaoInsekten780 g h/m³1×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · in Räumen
Wartezeit
Kakao: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
KakaoInsekten780 g h/m³1×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen
Wartezeit
Kakao: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
KakaoInsekten780 g h/m³1×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Begasungsanlagen
Wartezeit
Kakao: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
KakaoInsekten780 g h/m³1×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Atmosphären-Druckkammer mit Kreislaufsystem
Wartezeit
Kakao: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
KakaoInsekten780 g h/m³1×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Vakuumkammer mit Kreislaufbegasung
Wartezeit
Kakao: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
KakaoInsekten780 g h/m³1×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen
Wartezeit
Kakao: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Ausrüstung/Geräte (behandeln von), Werkzeuge (behandeln von), Fahrzeuge (behandeln von)Marmorierte Baumwanze440 g/m³1×– –
Zeitpunkt
September bis April
Einsatz
Quarantänezwecke · Container (für Warensendungen)
Aufwand
440 g/m³ (Begasung ohne Nachdosierung)
Wartezeit
Ausrüstung/Geräte (behandeln von): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Werkzeuge (behandeln von): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Fahrzeuge (behandeln von): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Ausrüstung/Geräte (behandeln von), Werkzeuge (behandeln von), Fahrzeuge (behandeln von)Marmorierte Baumwanze440 g/m³1×– –
Zeitpunkt
September bis April
Einsatz
Quarantänezwecke · Behandlung von überdimensionierten Gütern unter gasdichten Planen
Aufwand
440 g/m³ (Begasung ohne Nachdosierung)
Wartezeit
Ausrüstung/Geräte (behandeln von): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Werkzeuge (behandeln von): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Fahrzeuge (behandeln von): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 17 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SF169-1 Die behandelten Räume/Objekte und der Gefahrenbereich sind mit Warnhinweisen zu kennzeichnen.
  • SF565 Bei Tätigkeiten innerhalb des Gefahrenbereichs (während Begasung und Belüftung) muss sichergestellt sein, dass die Konzentration an Sulfurylfluorid < 1 ppm ist. Andernfalls ist umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen.
  • SF567 Begasung und Belüftung der Transporteinheit sind am selben Ort durchzuführen.
  • SF568 Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person gemäß TRGS 512 hat bis zur Freigabe der behandelten Fläche/Objekte regelmäßig durch Kontrollmessungen in der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (> 1 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
  • SF569 Um ein zu begasendes Objekt ist ein Gefahrenbereich einzurichten und durch geeignete Absperrung zu sichern. Außerhalb des festgelegten Gefahrenbereiches darf das Begasungsmittel während der Einwirkzeit mit den bei Begasungen üblichen Gasmessmethoden (Prüfröhrchen, Messsysteme auf elektrochemischer Basis oder Photoionisationsdetektoren (PID)) nicht nachweisbar sein. Erforderlichenfalls ist der Gefahrenbereich entsprechend zu erweitern.
  • ST5001 Umluftunabhängigen Atemschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SF160 Vorgeschriebene Lüftungszeit 24 Stunden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
  • NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Sonstige

  • VS005-1 Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMI8C Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 8C
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS06 Totenkopf mit Knochen
  • GHS08 Gesundheitsgefahr
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Gefahr

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
  • H370 Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
  • H373 Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
  • H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
  • P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
  • P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
  • P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Douglas BLG BVBA
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
30.06.2011
Zulassungsende
31.01.2028
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026