| Zuckerrübe | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (außer Einjähriges Rispengras) | 0,7 l/ha | 1× | 60 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 60 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Zuckerrübe | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 60 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 60 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Zuckerrübe | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 60 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: 60 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Winterraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (außer Einjähriges Rispengras) | 0,7 l/ha | 1× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Herbst oder Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterraps | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 90 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe , Herbst oder Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 90 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Winterraps | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 90 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe , Herbst oder Frühjahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Winterraps: 90 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Kartoffel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (außer Einjähriges Rispengras) | 0,7 l/ha | 1× | 40 Tage | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 40 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Kartoffel | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 40 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 40 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Kartoffel | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 40 Tage | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 40 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Speisezwiebel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras) | 0,7 l/ha | 1× | 30 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
|
| Speisezwiebel | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 30 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 30 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Speisezwiebel | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 30 Tage | – |
- Stadium
- Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 30 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erbse | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras) | 0,7 l/ha | 1× | 45 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 45 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erbse | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 45 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 45 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erbse | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 45 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 45 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Buschbohne | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras) | 0,7 l/ha | 1× | Stangenbohne: 45 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 45 Tage; Buschbohne: 45 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Stangenbohne: 45 Tage
- Wartezeit
- Feuer- bzw. Käferbohne: 45 Tage
- Wartezeit
- Buschbohne: 45 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Buschbohne | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | Stangenbohne: 45 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 45 Tage; Buschbohne: 45 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Stangenbohne: 45 Tage
- Wartezeit
- Feuer- bzw. Käferbohne: 45 Tage
- Wartezeit
- Buschbohne: 45 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
|
| Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Buschbohne | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | Stangenbohne: 45 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 45 Tage; Buschbohne: 45 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Stangenbohne: 45 Tage
- Wartezeit
- Feuer- bzw. Käferbohne: 45 Tage
- Wartezeit
- Buschbohne: 45 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras) | 0,7 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 28 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
|
| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Möhre | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras) | 0,7 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Möhre | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 28 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 28 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Möhre | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Wurzelpetersilie | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras) | 0,7 l/ha | 1× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Wurzelpetersilie | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | 28 Tage | NW 5 m |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 28 Tage
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Wurzelpetersilie | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | 28 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erdbeere | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras) | 0,7 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter , nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erdbeere | Gemeine Quecke | 1,5 l/ha | 1× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe , nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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| Erdbeere | Gemeine Quecke | 0,6 l/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe , nach der Ernte
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
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