Arysta LifeScience Benelux Sprl.

Proplant

Datenblatt

zugelassen noch 15 Monate Zulassung bis 31.01.2028

Wirkstoff
Propamocarb 604 g/l
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserlösliches Konzentrat
Zulassungsnummer
024508-00
Gefahr
Signalwort Achtung · 1 Piktogramm, 10 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
SalateFalscher Mehltau (Bremia lactucae)1,5 l/ha3×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Salate: 7 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kohlgemüse, Fruchtgemüse, frische Kräuter, BlattgemüsePythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora-Arten (Phytophthora species)5 ml/m²2×– –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus)
Aufwand
5 ml/m² in 3 l/m² Wasser
Wartezeit
Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Fruchtgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Blattgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zierpflanzen (außer Tulipa-Arten)Pythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora-Arten (Phytophthora species)0,15 %3×– –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus)
Aufwand
0,15 %
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Tulipa-ArtenPythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora-Arten (Phytophthora species)0,3 %1×– –
Zeitpunkt
unmittelbar vor dem Stecken
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,3 %
Wartezeit
Tulipa-Arten: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Zierpflanzen (außer Tulipa-Arten)Pythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora-Arten (Phytophthora species)5 ml/m²3×– –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr; nach der Saat oder nach dem Stecken und nach dem Pikieren
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
5 ml/m² in 3 l/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
ZucchiniFalscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis)3 l/ha3×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3 l/ha in 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
TabakPythium-Arten (Pythium spp.)2 ml/m²2×– –
Stadium
4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr
Einsatz
Ackerbau · Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus)
Aufwand
2 ml/m² in 1 l/m² Wasser
Wartezeit
Tabak: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
ZierpflanzenFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)1,5 l/ha3×– –
Stadium
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)1,5 l/ha3×– –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1,5 l/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Umwelt

  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
  • NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
  • NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Sonstige

  • EB001-1 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • VH379 Der Gehalt an Dichlormethan im technischen Wirkstoff Propamocarb darf 5 g/kg nicht überschreiten.
  • WMFF4 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F4
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS07 Ausrufezeichen

Signalwort: Achtung

H-Sätze

  • EUH 208-0022 Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
  • P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Vertriebsfirmen
UPL Deutschland GmbH
Zulassungsbeginn
19.12.2014
Zulassungsende
31.01.2028
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026